Nationalrat

Rasen im Ausland seit 1. März teurer

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Das ungestrafte Rasen im Ausland gehört ab 1. März der Vergangenheit an.

Von ausländischen Behörden verhängte Geldstrafen über 70 Euro können ab diesem Datum auch in Österreich vollstreckt werden, umgekehrt sollen auch österreichische Geldbußen in anderen EU-Ländern eingetrieben werden können. Die entsprechende Gesetzesgrundlage hat der Nationalrat am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Auf Verkehrssünden, die vor diesem Datum begangen wurden, ist das neue Gesetz nicht anwendbar, erläuterte der ÖAMTC.

Verjährte Delikte bleiben straffrei
Damit müssen sowohl ausländische Verkehrssünder in Österreich mit Strafen rechnen, als auch umgekehrt österreichische Raser im Ausland. Als besonderer Anreiz wurde entsprechend eines EU-Rahmenbeschlusses vorgesehen, dass der Erlös aus der Vollstreckung grundsätzlich dem vollstreckenden Staat - also in der Regel dem Herkunftsland des Täters - zufließt. Nicht verfolgt werden kann ein Delikt, wenn es im Heimatland des Täters nicht strafbar oder bereits verjährt ist.

Keine zentrale Datenbank
Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser gab zu bedenken, dass ein EU-weiter Austausch der KfZ-Halterdaten derzeit nicht vorgesehen ist (Deutschland gibt beispielsweise keine Lenkerdaten an ausländische Behörden weiter). Manfred Haimbuchner von der FPÖ und Herbert Scheibner vom BZÖ forderten daher die Verschiebung des Gesetzes, bis auch die anderen EU-Staaten eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen haben. Sonst drohe eine Situation, in der Österreicher im Ausland zwar bestraft würden, nicht aber EU-Ausländer, die in Österreich zu schnell fahren.

VP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka verwies dagegen auf den geplanten Bericht über die Kooperation mit den ausländischen Behörden nach einem Jahr. "Dann werden wir uns ganz genau ansehen, ob das auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn die keine Lenkerauskunft geben, wird's auch von uns keine Lenkerauskunft mehr für diese Staaten geben", versicherte der VP-Politiker. SP-Mandatar Hannes Fazekas lobte, dass mit dem neuen Gesetz garantiert sei, dass ausländische Geldbußen künftig nicht mehr von privaten Inkassobüros eingetrieben würden.

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