Einheitliches Jugendschutzgesetz

Rauchen & Alkopops erst ab 18

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Erstmals einigten sich die Länder bei Konferenz am Freitag auf einheitliche Regelung.

Hall. Österreich, ein Land mit nur knapp neun Millionen Einwohnern, aber gleich neun verschiedenen Jugendschutzgesetzen. Diese Verwaltungsskurrilität wurde am Freitag von den Bundesländern bei einer gemeinsamen Konferenz im Tiroler Hall nach 35 Jahren bereinigt. Sie einigten sich auf einen (fast) einheitlichen Jugendschutz und verschärften die Regelung bei Alkohol und Zigaretten. Für Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (VP) ein „historischer Schritt“.

 

Bier und Wein ab 16, harter Alkohol erst ab 18 Jahren

Nicht ganz einig wurde man beim Thema Ausgehzeiten (siehe unten). Doch ab 1. Jän­ner 2019 gilt bundesweit ein Rauchverbot für unter 18-Jährige sowie ein Verbot von „hartem“, also gebranntem Alkohol für Jugendliche unter 18. Bier und Wein dürfen weiter ab dem 16. Geburtstag konsumiert werden. Einige Länder, darunter Wien und Burgenland, haben es aber eilig und wollen das notwenige Gesetz noch vor dem Sommer auf den Weg bringen.

Bedingung. Die Zustimmung der SPÖ-geführten Bundesländer für ein Rauchverbot bis 18 – der Punkt steht im türkis-blauen Regierungsprogramm – kam mit einer Bedingung: Der Bund solle mehr in Präventionsmaß­nahmen investieren. Bogner-Strauß sicherte das in Form von Flyern, Elternberatungen und Infoveranstaltungen in Schulen zu. Beziffern wollte sie diese finanzielle Unterstützung jedoch noch nicht.

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