Rauchverbot:

Sonderregelung soll Shisha-Lokale retten

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10.000 Arbeitsplätze seien mit dem Verbot ab Mai 2018 in Gefahr.

Eine Sonderregelung für das ab 1. Mai 2018 geltende Rauchverbot in der Gastronomie soll für die rund 500 Shisha-Lokale gelten. Das haben Gewerkschaft vida, Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Shisha-Verband gefordert. 10.000 Arbeitsplätze wären sonst in Gefahr. "Österreich ist Europas einziges Land, wo das Gesetz so dramatisch umgesetzt worden ist", sagte Verbands-Vorsitzender Jakob Baran am Mittwoch.

Baran argumentierte, dass die Kunden ja schließlich in die Lokale kämen, weil sie Shisha-Dampfen wollten und dass Minderjährige ohnehin keinen Zutritt hätten. "Es geht hier um Menschen, die nicht wissen, ob sie im Mai noch einen Arbeitsplatz haben." sagte Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. Er betonte aber auch, dass Arbeitnehmerschutz und Gesundheit im Mittelpunkt stehen würden. Es gelte daher, am Rauchverbot festzuhalten, aber mit Ausnahmeregelungen. Das Rechtsverhältnis sei ohnehin unklar, sagte Tusch unter Hinweis auf die Tatsache, dass in Hotels auch ab 1. Mai weiter Raucherräume betrieben werden dürfen. Eine Bedingung für eine etwaige Ausnahme seien jedoch Abluftsysteme, die jährlich zu überprüfen seien.

Arbeitnehmervertreterin Sharzad Fathi wies darauf hin, dass die Shisha europaweit in jedem Land erlaubt sei. "Shisha-Dampfen ist eine eigene Kultur geworden", sagte sie. Man sei zu Unrecht im Tabakgesetz gelandet. Peter Dobcak, WKÖ-Fachgruppen-Obmann der Gastronomie, betonte zuerst einmal, dass alle neun Fachverbandsobleute die jetzige Regelung beim Tabakgesetz beibehalten wollen, aber "was auch kommt", die Wasserpfeifen in den Shisha-Lokalen sollen weiter dampfen dürfen, 500 Betriebe seien sonst weg. "Shisha-Rauchen ist ein Geschäftsmodell", sagte Dobcak.

Gegen jede Ausnahme ist indes die "Initiative für einen gesunden Wettbewerb in der Gastronomie". "Warum sollen unsere Betriebe rauchfrei werden, wenn daneben in einem Shisha-Lokal Tabakpfeifen konsumiert werden dürfen?", sagte deren Sprecher Peter Tappler laut einer Aussendung. Wenn es eine Ausnahme für Shisha-Betriebe gebe, könnte dies zu einer Klagsflut samt Aufhebung des Gesetzes führen.
 

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