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Reaktionen SOS-Mitmensch und Armutskonferenz

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Für die Armutskonferenz sind die Maßnahmen "verheerend". SOS-Mitmensch spricht von einem "Unsozial-Ministerium".

Die Armutskonferenz hat den Erlass des Sozialministeriums, legal in Österreich lebenden Müttern vorübergehend das Kindergeld zu streichen, als "verheerend" kritisiert. Damit sei eine "akute und dramatische Armutssituation" entstanden. SOS-Mitmensch warf dem Sozialministerium von Ursula Haubner vor, ein "Un-Sozialministerium" zu sein und forderte die "unverzügliche Einstellung von Schikanen gegen ausländische Eltern".

Neue Niederlassungsbewilligung
So werde Kleinkindern auch die Krankenversicherung verweigert, obwohl alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben seien. Der Sprecher von SOS-Mitmensch, Philipp Sonderegger, verwies darauf, dass das Problem auch durch das neue Niederlassungsgesetz (NAG) mitverursacht worden sei, das seit 1. Jänner in Kraft ist. In diesem sei festgelegt, das Erstanträge für eine Nierlassungsbewilligung aus dem Ausland zu stellen seien. Dies betreffe auch Menschen, die zwar hier geboren und aufgewachsen sind, aber wegen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern keinen österreichischen Pass besitzen. Betroffen ist davon nach Angaben von SOS Mitmensch jede/r dritte Jugendliche der zweiten und dritten Generation. Die Armutskonferenz betonte dazu, dass laut Fremdengesetz Kinder von Drittstaatsangehörigen während der ersten sechs Lebensmonate von der Sichtvermerkspflicht befreit seien.

Lange Wartezeiten
Die Armutskonferenz erklärte in einer Aussendung, dass im Vorjahr für Angehörige von österreichischen Staatsbürgern und EWR-Bürgern die Fremdenpolizei zuständig gewesen sei. Anfang 2006 seien "jede Menge von unbearbeiteten Akten von der Fremdenpolizei zur MA 35 übersiedelt. Dadurch ergaben sich bei der MA 35 extrem lange Wartezeiten bei der Bearbeitung der Niederlassungsbewilligungen. Durch die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes und die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes im Zuge des Fremdenrechtspaketes 2005 bekommen diese Menschen (in erster Linie Frauen und Kinder) keine Familienbeihilfe und kein Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt (bis zur Aushändigung der Niederlassungsbewilligung)".

Das bedeute, dass "Frauen und Kinder während dieser Zeit ohne Versicherung sind, ihre Fixkosten nicht mehr bezahlen können und kein Geld zum Leben haben", warnt die Armutskonferenz. Bis Ende Juli 2006 seien die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld nach Ausstellung der Niederlassungsbewilligung für Mutter und Kind nachbezahlt und auch der Versicherungsschutz rückwirkend, ab Geburt des Kindes, gewährt worden.

Anspruch laut Fremdenpolizeigesetz gegeben
Gemäß Par. 30 Abs. 4 des Fremdenpolizeigesetzes seien Kinder von Drittstaatsangehörigen während der ersten sechs Lebensmonate von der Sichtvermerkspflicht befreit, sofern die Mutter, oder ein anderer Erziehungsberechtigter, legal in Österreich leben. Würde das Fremdenpolizeigesetz berücksichtig, wäre ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt gegeben - was den realen Lebensbedingungen von Familien mit neugeborenen Kindern entsprechen würde, erklärte Martin Schenk von der Armutskonferenz.

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