Ministerrat

Regierung beschließt Bundesamt für Asyl

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Aus bisher 194 befassten Behörden wird künftig eine einzige.

Der Ministerrat hat am Dienstag den Weg für das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen freigemacht. Kern ist, dass aus bisher 194 mit Fremdenangelegenheiten befassten Behörden eine einzige wird. Allerdings wird zum Beispiel das Feld der Ausländerbeschäftigung ausgelagert, damit auch die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die ja seit gut einem Jahr ein großer Teil der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt geregelt wird. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) und Staatssekretär Josef Ostermayer (S) sprachen ungeachtet dessen von einem "wesentlichen verwaltungsreformatorischen Schritt hin zu einer effizienten und schlanken Verwaltung".

Beschlossen werden soll das neue Bundesamt vom Nationalrat möglichst noch vor dem Sommer. Die operative Arbeit aufnehmen würde es dann nach einer längeren Umstellungsphase mit Anfang 2014.

Im Begutachtungsverfahren waren insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen. Nebenbei wurden noch zahlreiche Gespräche mit Bundesländern, Asylgerichtshof, UNHCR und NGOs geführt und entsprechende Einwände berücksichtigt, heißt es aus dem Innenministerium.

Änderungen im Fremdenrecht
Neben der Verwaltungsvereinfachung werden auch diverse Änderungen im Fremdenrecht umgesetzt, unter anderem wird die Stellung Minderjähriger (unter 18) in Verfahren gestärkt. Zudem wird beim Bleiberecht eine Bestimmung eingefügt, wonach ein Aufenthaltstitel (auch wenn ein aufenthaltsbeendendes Verfahren bereits läuft) verfügt werden kann, wenn ein Fremder seit fünf Jahren durchgängig im Bundesgebiet aufhältig ist, mindestens drei Jahre davon rechtmäßig. Dazu muss Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt sein oder eine Erwerbstätigkeit, die mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.

Nach der Begutachtung wurden zudem noch einige Entschärfungen vorgenommen, beispielsweise die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit für die Exekutive, Grundstücke, Räume, Betriebsstätten, Arbeitsstellen und Fahrzeuge zu betreten, wenn dies notwendig ist, um Fremde, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, einer Überprüfung an Ort und Stelle zu unterziehen.

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