Zur geplanten Zusammenlegung trudelten zahlreiche negative Stellungnahmen ein.
Am Mittwoch will die türkis-blaue Regierung im Ministerrat die Reform der Sozialversicherungen fixieren. Einzig: Davor wurde der Entwurf laut Regierungskreisen noch einmal nachgebessert. Nach vielen negativen Stellungnahmen im Rahmen der Begutachtung wuchs die Sorge, dass die geplanten Maßnahmen nicht verfassungskonform seien:
- Machtverschiebung. Ex-Verfassungsrichter Rudolf Müller hält in einem Gutachten die geplante Parität zwischen Dienstgebern und -nehmern in den Kassengremien für verfassungswidrig.
- Ministerweisungen. Der Entwurf sieht ein Weisungsrecht der Sozialministerin gegenüber dem künftigen Dachverband vor. Der Verfassungsdienst hat hier Bedenken.
- Fusion. Nichts ändern soll sich am Plan, die 21 Kassen zu fünf zusammenzulegen.