Minister Wolfgang Sobotka bringt die nächste Verschärfung des Fremdenrechts auf den Weg.
Höhere Strafen, völliger Entzug finanzieller Mittel – VP-Innenminister Sobotka verteidigt die Verschärfung des Fremdenrechts.
ÖSTERREICH: Gibt es beim Fremdenrecht nun eine Einigung? Die SPÖ hat das zuletzt dementiert …
Wolfgang Sobotka: Es gibt am Montag noch eine Runde, in der wir festlegen, ob der Tarif für die freiwillige Tätigkeit der Asylwerber mit den Ländern oder dem Sozialministerium festzulegen ist. Uns ist das vollkommen gleichgültig. Die SPÖ muss sich da noch entscheiden.
ÖSTERREICH: Wie viel darf ein Asylwerber verdienen?
Sobotka: Das setzt der Innenminister fest.
ÖSTERREICH: Mit dem Paket sollen außerdem Strafen erhöht werden. Was erhoffen Sie sich davon, viele Flüchtlinge können jetzt schon nicht zahlen?
Sobotka: Wer sich mit falschen Angaben einen Aufenthaltstitel erschleicht, zahlt 1.000 bis 5.000 Euro. Viele Asylwerber haben Geldmittel dabei. Wer nicht zahlen kann, kommt in einen Ersatzarrest.
ÖSTERREICH: Was passiert mit Asylwerbern, die einen negativem Bescheid haben, aber nicht ausreisen?
Sobotka: Dafür gibt es Strafen bis zu 15.000 Euro. Auch die Entziehung der Grundversorgung mit dem Tag der geplanten Ausreise ist ganz entscheidend.
ÖSTERREICH: Wird sich dadurch nicht die Anzahl der Bettler drastisch erhöhen?
Sobotka: Die Bettler sind keine Asylwerber, das sind Banden aus dem Osten.
ÖSTERREICH: Wenn es aus dem Herkunftsland aber kein Rückreise-Papier gibt und sich kein Land für zuständig erklärt?
Sobotka: Der Betreffende kann ja trotzdem freiwillig ausreisen. Er bekommt in einer Einrichtung des Bundes eine intensive Rückkehr-Beratung und sogar Geld, wenn er ausreist. Wir können illegal Aufhältige nicht augenzwinkernd tolerieren.
ÖSTERREICH: Werden die Asylwerber mit negativem Bescheid bis zur Ausreise in einem Rückkehrzentrum festgehalten?
Sobotka: Das ist das Nächste, aber noch nicht in diesem Paket. Sie können sicher sein, dass wir darüber auch weiter reden. Wir brauchen Ausreisezentren, in denen es eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit gibt.
(knd)