Die Justiz muss künftig vorurteilsmotivierte Straftaten ("Hate Crimes") genau kategorisieren.
Das hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Freitag in einem Erlass an OGH, Generalprokuratur, Oberlandesgerichte und Oberstaatsanwaltschaften festgehalten - im IT-System muss also erfasst werden, ob Motiv eines Hassverbrechens etwa das Geschlecht des Opfers, seine sexuelle Orientierung, sein Alter, seine Hautfarbe oder ethnische Herkunft, Behinderung oder Religion ist.
Solide Grundlage
Für das Vorliegen eines Hassverbrechens müssen einerseits eine Straftat wie etwa Körperverletzung, gefährliche Drohungen, Sachbeschädigung oder Verhetzung sowie andererseits das Motiv eines abwertenden Vorurteils gegenüber bestimmten Gruppen zusammenkommen. "Hassverbrechen sind nach wie vor traurige Realität in Österreich. Das haben uns vor wenigen Wochen homophobe Gewaltexzesse sehr deutlich vor Augen geführt", so Sporrer.
Aktionsplan angekündigt
Die Regierung hat zuletzt einen Aktionsplan gegen Hassverbrechen und insbesondere Femizide angekündigt. Dieser brauche eine solide Grundlage, argumentierte Sporrer - das soll mit der verbesserten statistischen Erfassung realisiert werden. "Eine belastbare Datenbasis ermöglicht ein gezielteres Vorgehen bei zukünftigen Straftaten und trägt so auch zur Prävention bei."
Schulungen in der Justiz
Neben der technischen Implementierung soll es für die Justizbediensteten Schulungen geben. Im Einzelfall kann die Kategorisierung nämlich laut Erlass durchaus komplex sein: So sind etwa Hakenkreuze grundsätzlich nicht als Antisemitismus einzuordnen, sondern als Angriff auf die westliche Demokratie und daher als Vorurteilsmotiv "Weltanschauung/Westliche Demokratie" zu erfassen - anders kann dies bei Hakenkreuzen auf einer Synagoge sein. Dann müsste zusätzlich auch die Kategorie "Religion-Juden" eingegeben werden.