Die Parlamentsdebatte über die Messenger-Überwachung war durchaus kontroversiell - am Ende stimmten zwei NEOS-Abgeordnete gegen das Gesetz ihrer eigenen Koalition.
Es ist passiert: Kurz nach 14 Uhr beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS die Überwachung von Messenger-Diensten. Mit allen Stimmen? Nein, zwei pinke Rebellen stimmten dagegen. Wie berichtet, stimmten JustizsprecherinStephanie Krisper und Klubvize in einer namentlichen Abstimmung ausdrücklich gegen das Gesetz. Am Ende stand es 105 zu 71 - damit ist das Gesetz angenommen.
Nikolaus Scherak gibt seine Nein-Stimme zur Messenger-Überwachung ab.
Das Gesetz wurde trotzdem beschlossen - NEOS-Klubchef Yannick Shetty hatte eine großflächige Rebellion verhindern können, zumindest sah das zunächst so aus.
Stephanie Krisper gibt ihre Nein-Stimme zur messenger-Überwachung ab.
Spannend: Weder Krisper noch Scherak meldeten sich in der Debatte zu Wort, stattdessen sprachen sich Shetty und Generalsekretär Douglas Hoyos für die NEOS-Chefetage für die Messenger-Überwachung aus.
Doch was steht im Gesetz, wie können WhatsApp und Co. überwacht werden?
+ Möglich sein soll die Überwachung nur nach Anordnung eines Drei-Richter-Senats und bei Kontrolle eines Rechtsschutzbeauftragten.
+ Sollte es zu mehr als 30 Anwendungsfällen im Jahr kommen, müsse ein Sonderbericht im zuständigen Untersuchungsausschuss erfolgen, dadurch entkräfte man den Vorwurf der "Massenüberwachung".
+ Die "Gefährderüberwachung" soll auch nur dann stattfinden, wenn es für die Ermittlungen unbedingt notwendig ist. Sie soll nur dann verwendet werden, wenn Gefahr im Verzug sei.
+ Darüber hinaus sei der Gesetzestext so eingeschränkt, dass die Software so programmiert sein muss, dass die Beschränkung alleine auf Messenger-Dienste bei der Auswertung der Daten möglich sein muss - es gibt aber Zweifel, dass es eine solche Software geben kann.
+ Ausnahmslos jede Datei, die von einem Handy über diese Maßnahme ausgewertet wurde, könne jederzeit vom Rechtsschutzbeauftragten eingesehen werden. Weiters habe man zusätzliche Vollzeit-Planstellen im Bereich der IT-Expertise für den Rechtsschutzbeauftragten vereinbart und festgehalten, dass, wenn der Rechtsschutzbeauftragte seine Einschätzung gemacht und die Software gefunden wurde, der Innenminister per Verordnung die Verordnung in Betrieb setzt und dem VfGH nicht nur die Überprüfung des Gesetzes, sondern auch der Software ermöglicht.