Regierung

Parlament verlängert Corona-Gesetze bis Juni 2023

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Der Nationalrat schaffte die gesetzliche Grundlage für weitere Corona-Maßnahmen, mehrere Gesetze wurden bis Ende Juni 2023 verlängert.

 Die Verlängerung von speziellen Corona-Bestimmungen in drei Gesundheitsmaterien sowie der Möglichkeit für Angehörige von sogenannten COVID-19-Risikogruppen, sich gegen volle Entgeltfortzahlung vom Dienst frei stellen zu lassen, standen am Mittwoch auf der Tagesordnung des Nationalrates. Worum ging es konkret?  Corona-Maßnahmen sind in mehreren Gesetzen aus dem Gesundheitsbereich verlängert worden:

  •  Epidemiegesetz: Durch die Verlängerung des Epidemiegesetzes bis Ende Juni 2023 werden die rechtlichen Grundlagen etwa für die Durchführung von Screeningprogrammen, die Ausstellung von Impf- und Testzertifikaten oder die Verhängung von Ausreisebeschränkungen geschaffen.
  • Gastro: Auch wird es im Bedarfsfall weiterhin möglich sein, Gastronomiebetriebe und VeranstalterInnen zur Erhebung von Kontaktdaten ihrer Gäste zu verpflichten sowie Infektionsfälle an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu melden. Ebenso bleiben spezielle Strafbestimmungen aufrecht. 
  • Spitäler: Weiters sollen die Länder im Falle einer Krisensituation von bestimmten Auflagen für Krankenanstalten - etwa in Zusammenhang mit der Errichtungs- und Betriebsbewilligung - absehen können, sofern der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt. Auch diese Sonderregelung im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten gilt bis Juni 2023. 
     

Das sorgte natürlich für heftige Debatten: So  forderten die Freiheitlichen vehement ein Ende des Corona-Maskenzwangs in allen Lebensbereichen, um auf diese Weise die derzeit bestehenden Ungleichbehandlungen von Angestellten im Handel und in anderen betroffenen Berufsgruppen zu beseitigen. Auch NEOS-Vertreter Gerald Loacker sprach von einer Schikane gegenüber all jenen MitarbeiterInnen, die weiterhin FFP2-Masken tragen müssten. Die SPÖ forderte den Gesundheitsminister auf, die Expertenkommissionen der Bundesregierung sofort mit der Evaluierung der bestehenden FFP2-Maskenpflicht und möglichen Erleichterungen für die Beschäftigten mit Berichtslegung bis 31. Mai zu beauftragen und anschließend auf Grund der Ergebnisse evidenzbasierte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu setzen. Ein wichtiges Anliegen war der SPÖ auch, das Pflegestipendium für vom AMS geförderte Ausbildungen nicht erst wie angekündigt mit 1. September 2023 zu starten, sondern bereits ein Jahr früher. Die jeweiligen Entschließungsanträge der Opposition fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.

 


 



 

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