Gesetzesentwurf

Plakolm: Kopftuch-Verbot kommt im Herbst

Im Herbst soll ein Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot für unter 14-Jährige kommen. Verfassungsexperte Heinz Mayer bezweifelt, dass es diesmal hält. 

Bereits 2019 setzte die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung unter Sebastian Kurz ein Kopftuchverbot um. Rund ein Jahr später wurde es allerdings bereits wieder vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Jetzt plant die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS einen zweiten Versuch. Ein Verfassungsexperte geht allerdings davon aus, dass es auch diesmal nicht halten wird. 

Die zuständige Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sieht in dem Kopftuch an Kindern "ein Zeichen der Unterdrückung". Und: "Wenn wir uns in der Welt umsehen, wo Kopftücher getragen werden, dann ist es insbesondere in Ländern, wo auch der radikale Islam verstärkt im Vormarsch ist", so die Politikerin im "Ö1"-Morgenjournal. 

Maßnahmen gegen "Sittenwächter" geplant 

Bei anderen religiösen Symbolen wie der Kippa oder einem Kettchen mit Kreuzanhänger gelte das nicht, argumentiert Plakolm. Dementsprechend soll es auch nur ein Kopftuchverbot geben.

Angedacht sind zudem "Empowerment-Programme" für junge Muslimas, Elterngespräche und Maßnahmen gegen "Sittenwächter", also männliche Jugendliche, die Mädchen im Namen des Islam zum Kopftuch drängen. 

"Es sind oft Mädchen, wo nicht einmal die Mutter ein Kopftuch trägt, wo der Druck unter Gleichaltrigen, der Druck auf Social Media, durch islamistische Influencerinnen insbesondere einfach zunimmt", so Plakolm.

Ministerium: 12.000 Mädchen tragen Kopftuch 

Derzeit sollen laut dem Integrationsministerium 12.000 Mädchen unter 14 Jahren ein Kopftuch tragen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft zweifelt allerdings an der Zahl.

Dass das Gesetz diesmal halten wird, bezweifelt indes Verfassungsexperte Heinz Mayer. Da der Verfassungsgerichtshof "die Grenzen ja sehr eng
gezogen hat und ich eigentlich nicht sehe, wie man die überwinden kann."

"Es wird ja auch Mädchen geben, die das gerne tragen"

"Selbst wenn sie bei den Unterdrückern ansetzen, ist das Verbot des Kopftuchs für das Mädchen ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Es wird ja auch Mädchen geben, die das gerne tragen", so Mayer. Zudem würde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes drohen, da nur der Islam betroffen wäre, nicht aber Symbole anderer Religionen. 

Kritisch sieht der Verfassungsjurist auch die Ausweitung auf private Schulen, "weil es ja dazu führen kann, dass Mädchen in den häuslichen Unterricht abwandern und dann erst recht unterdrückt werden".

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