Nebentätigkeit

Rechnungshof fand Beamten mit gleich 12 Nebenjobs

Der Rechnungshof kritisiert den Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen im öffentlichen Dienst - ein beamteter Aufsichtsrat erhielt ein Zubrot von 82.000 Euro im Jahr.  

Bei einer Prüfung mehrerer Ministerien sowie zweier Bundesländer wurden "schwere Mängel" in der Dokumentation der Nebentätigkeiten festgestellt, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs heißt. Kritisiert wird zudem die Anhäufung von Nebentätigkeiten bei einzelnen Bediensteten und die uneinheitliche und lückenhafte gesetzliche Regelung. 

Kraker
© APA/HERBERT NEUBAUER

Geprüft wurden in den Jahren 2020 bis 2023 das Personalmanagement im Finanzministerium, im vormaligen Klimaschutzministerium, im vormaligen Beamtenministerium, des Landes Burgenland sowie des Landes Oberösterreich. Keine der überprüften Stellen war dabei laut Bericht in der Lage, dem Rechnungshof eine vollständige Übersicht über die Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen ihrer Bediensteten zu übermitteln.

In einer Stichprobe wurden die Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von 295 Bediensteten einer näheren Überprüfung unterzogen. Bei rund einem Drittel der Bediensteten stellte der Rechnungshof "schwere Mängel in der Dokumentation vor" fest. Diese betrafen unter anderem nicht (vollständig) nachvollziehbare oder fehlende Einträge in der Zeiterfassung sowie nicht nachvollziehbare Vergütungen für Nebentätigkeiten. Auch die Prüfung der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen war laut Rechnungshof nicht oder nur mangelhaft dokumentiert. 

64 von 295 Bediensteten hatten mindestens drei Nebentätigkeiten

Beachtlich ist auch die Zahl der Nebentätigkeiten einzelner Bediensteter: In der Stichprobe waren 64 Bedienstete, die mindestens drei Nebentätigkeiten ausübten - im Durchschnitt kamen sie auf 4,66 Nebentätigkeiten pro Person. Fünf Bedienstete hatten zwischen acht und zwölf Nebentätigkeiten.

Aufsichtsrat erhielt 82.000 Euro im Jahr

Vor allem Aufsichtsfunktionen wurden wahrgenommen. Die meisten staatlichen Aufsichtsfunktionen hatten Bedienstete im Finanzministerium inne. Infolge der Kumulierung von Aufsichtsratsmandaten bei einzelnen Bediensteten wurden im Jahr 2022 Aufsichtsratsvergütungen von bis zu rund 82.000 Euro ausbezahlt. Hinzu kommt, dass 59 Prozent dieser 64 Personen zusätzlich noch mindestens eine Nebenbeschäftigung gemeldet hatten und 63 Prozent eine Führungsfunktion innehatten. 

Die Anhäufung von Nebentätigkeiten berge das Risiko, dass die Haupttätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden könne, so der Rechnungshof. In dem Bericht empfiehlt er, die gesetzlichen Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen zu vereinheitlichen. Nebentätigkeiten sollten klar von der Haupttätigkeit abgegrenzt werden, Vergütung nur dann gebühren, wenn die Nebenbeschäftigungen außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden, wie dies auf Bundesebene bereits der Fall ist.

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