Die Regierung brachte beim Ministerrat am Mittwoch die Mietpreisbremse für ungeregelte Mieten auf den Weg. Auch bei der Wertsicherung gab es eine Einigung.
Mit dem "Mieten-Wertsicherungsgesetz" will die Regierung erstmals gemeinsame Regeln für die Wertanpassung von nahezu allen Raummieten (ausgenommen sind etwa Ein- und Zweifamilienhäuser) festlegen. Davon betroffen sind somit auch ungeregelte Wohnungsmieten.
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Wie von Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) - er sprach bei der Pressekonferenz von einem "großen Wurf" - bereits vor wenigen Wochen angekündigt, greift die Bremse ab einer Inflation von über drei Prozent. Konkret: Wenn die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als drei Prozent beträgt, darf der darüber hinausgehende Teil nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.
Heißt: Wenn die Inflation beispielsweise bei fünf Prozent liegt, dürfen die Mieten nur um 4 Prozent erhöht werden. Zudem darf eine Wertanpassung nur noch einmal pro Jahr erfolgen, frühestens am 1. April. Die Regelung soll bereits 2026 in Kraft treten.
Mietpreise im geregelten Bereich
Auch im geregelten Bereich wird die Mietpreisbremse verlängert. 2026 wird die Erhöhung mit einem Prozent, 2027 mit zwei Prozent gedeckelt. Vor allem Altbauwohnungen und Gemeindebauten sind davon betroffen. Schon im April wären die Mieten im geregelten Bereich im Durchschnitt um 3,16 Prozent gestiegen. Die Regierung zog allerdings einen Mietpreisstopp für heuer ein.
Ab 2028 gelten im geregelten Bereich dann übrigens dieselben Bedingungen wie im ungeregelten, also drei Prozent plus die Hälfte der darüber liegenden Inflation.
Einigung bei Wertsicherungsklauseln
Für alle ab 1. Jänner 2026 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge wird zudem die Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre erhöht.
Eine Einigung gab es auch bei den Wertsicherungsklauseln. Hier will die Regierung Klarheit schaffen und kündigte an, dass zu viel bezahlte Mieten von Mieterinnen und Mietern ab in Kraft treten des Gesetzes nur noch rückwirkend fünf Jahre zurückgefordert werden können, anstatt wie bisher bis zu 30 Jahre rückwirkend.
Duldungspflicht von Mietern wird ausgeweitet
Die Regierung gab zudem ein Bekenntnis zur ökologischen Sanierung ab. Hierfür soll mit Expertinnen und Experten sowie relevanten Stakeholdern noch ein Vorschlag erarbeitet werden. Zudem soll die Durchführbarkeit von Sanierungen für Vermieterinnen und Vermieter verbessert werden, indem die Duldungspflichten der Mieterinnen und Mieter ausgewogen ausgeweitet werden.