In der Dreierkoalition wird jetzt heftig um die Befreiung des Trinkgeldes von Sozialversicherungsbeiträgen gerungen. Jetzt suchen auch die Sozialpartner eine Lösung.
In der Ampelregierung steht es 2 zu 1: Sowohl ÖVP als auch die NEOS wollen Gastgewerbepersonal (aber wohl aus Friseurinnen und Friseure sowie ähnliche Berufsgruppen) mit einem abgabenfreien Trinkgeld ein Zuckerl gönnen. Steuer fällt auf die freiwillige Aufrundung der Gastro-Rechnung ohnehin keine an.
Mehr als 10 Millionen Einnahmenausfall
Nur: Die SPÖ zögert. Denn: Wie oe24 aus der Gesundheitskasse ÖGK erfuhr, fällt die Sozialversicherung dann um rund 9 Millionen Einnahmen für Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung um. Nimmt man die Körperdienstleistungen dazu, sind es knapp um 1,6 Millionen mehr. Angesichts des befürchteten Defizits der Kassen um mehrere Hundert Millionen Euro schmerzlich.
Sozialministerin Korinna Schumann wendet zudem ein, dass bei einer Beitragsbefreiung Arbeitnehmerinnen und -nehmer dann auch Einbußen bei der Pension und beim Arbeitslosenentgelt haben. Aber: In der Koalition habe man sich geeinigt, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden, die Verhandlungen seien im Finale. Von der ÖVP-Seite erfuhr oe24, dass sich jetzt die Sozialpartner des Themas angenommen hätten. ÖGK-Obmann Andreas Huss hat eine bundeseinheitliche Freigrenze von 100 bis 300 Euro vorgeschlagen, für alles darüber wären dann Beiträge zu entrichten.
Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner ist weiterhin für eine völlige Freistellung: "Trinkgeld ist das beste Beispiel dafür, dass sich Leistung lohnt und genau das darf nicht durch Abgaben entwertet werden. Gerade im Tourismus ist eine Abgabenfreiheit beim Trinkgeld sinnvoll. Selbstverständlich braucht es aber eine gemeinsame Lösung. Die müssen wir mit allen relevanten Partnern auf den Weg bringen – tragfähig, ausgewogen und rechtssicher. Trinkgeld ist kein Teil des Lohns, sondern ein freiwilliger Leistungsbonus – ein ehrliches Incentive. Deshalb darf es nicht zur Quelle von Rechtsunsicherheit oder Nachzahlungen werden."
Das Thema war aufgekommen, weil es angesichts des bargeldlosen Zahlungsverkehrs immer öfter zu Nachzahlungsforderungen der ÖGK kam. Besonders ärgerlich ist, dass in den neun Bundesländern völlig unterschiedliche Regelungen herrschen, die die Zusammenlegung der Länderkassen zur ÖGK überlebt haben.