Wahlkampfkosten

Resetarits verliert Prozess gegen Martin

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Die Schadenssumme für die liberale EU-Abgeordnete beträgt rund 72.400 Euro.

Der Rechtsstreit zwischen den EU-Abgeordneten Karin Resetarits und Hans-Peter Martin ist beendet: Das Wiener Oberlandesgericht lehnte die Klage von Resetarits auf Rückerstattung ihrer Wahlkampfkosten von 52.306 Euro in zweiter Instanz ab. Das teilte Resetarits der Tageszeitung ÖSTERREICH mit. "Der mir entstandene Schaden von rund 72.400 Euro macht zwei Jahresnettogehälter aus“, klagt die Ex-Moderatorin.

Denn neben dem Verzicht auf die eingeklagte Summe muss sie Gerichtskosten von rund 2.800 Euro begleichen sowie 17.300 Euro an Martins Anwalt zahlen.

Hans-Peter Martin habe ihr im gemeinsamen EU-Wahlkampf 2004 mündlich versprochen, die Kosten zu ersetzen, betont Resetarits - was aber vom Gericht nicht anerkannt wurde. Die EU-Liberale verzichtet auf ein weiteres Verfahren.

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