Der Rechnungshof hat die Beamten-Pensionssysteme der Bundesländer unter die Lupe genommen. Für Kärnten hagelte es heftig an Kritik.
Die aus dem Jahr 2002 stammende Reform Kärntens bringt laut RH gegenüber den Ergebnissen des Bundes und der anderen Länder "insgesamt nur äußerst geringe Einsparungen mit sich". Eine Umsetzung seiner Empfehlungen würde von 2010 bis 2047 zu einem Einsparungspotenzial von insgesamt rund 199 Millionen Euro führen, rechnet der RH vor. Im Gegensatz zur Regelung der Bundesbeamten, die erst mit 65 in Pension gehen können, hat Kärnten ein Antrittsalter von 61,5 Jahren. Zudem hat Kärnten auch nicht die 40-jährige Durchrechnung sondern weiter das Letztbezugsprinzip, wenngleich auch die Beamten dort künftig nur noch maximal 76 statt bisher 80 Prozent ihres letzten Gehalts bekommen können. Auch die Einrichtung des Pensionskontos ist in Kärnten kein Thema.
Lob für OÖ und Stmk.
Im Endausbau voll umgesetzt haben
hingegen Oberösterreich und die Steiermark die Reform des Bundes und damit
auch die Empfehlungen des Rechnungshofes. Mit der erst in diesem Herbst
beschlossenen Novelle könne in der Steiermark damit das Einsparungspotenzial
von 244 Millionen Euro bis 2047 zur Gänze ausgeschöpft werden, zeigen sich
die Prüfer zufrieden. Das oberösterreichische Modell entspricht zwar im
Endausbau ebenfalls jenem des Bundes, in den Übergangsregelungen gibt es
hier aber Unterschiede. Der RH empfiehlt auch den Oberösterreichern eine
Parallelrechnung von alter und neuer Rechtslage, damit wären von 2024 bis
2047 noch Einsparungen von 36 Mio. Euro möglich.
Große Unterschiede zwischen Ländern
Anhand eines
Beispiels verdeutlicht der Rechnungshof die Auswirkungen der
unterschiedlichen Reformen für die Betroffenen. So wird etwa ein 1975
geborener Akademiker beim Bund im Alter von 65 Jahren nur noch mit 40,6
Prozent seines letzten Aktivbezuges in Pension gehen können. In der
Steiermark kann der gleiche Beamte nach der neuen Regelung mit 45 Prozent
seines Letztbezuges rechnen (61,2 Prozent nach alter Regelung). In
Oberösterreich wird dieser Beamte mit 48,9 Prozent seines Letztbezuges in
Pension gehen. In Kärnten kann dieser 1975 geborene Akademiker schon im
Alter von 61,5 Jahren in Pension gehen - und das mit 71,1 Prozent seines
letzten Aktivbezuges. Dementsprechend kann ein Beamter in Kärnten auch mit
einer gesamten Pensionsleistung bis zu seinem Ableben von durchschnittlich
rund 960.000 Euro rechnen, ein Bundesbeamter bzw. auch ein Beamter in
Oberösterreich und der Steiermark nur mit durchschnittlich etwa 500.000 Euro.
Parallelrechnung für Jahrgänge ab 1959
Der RH empfiehlt
den Bundesländern grundsätzlich für künftige Beamte die Übernahme der
Bestimmungen des Bundes und die Einrichtung eines Pensionskontos. Für
Geburtsjahrgänge ab 1959 soll es eine Parallelrechnung geben und für ältere
Beamte sollte eine 15-jährige Durchrechnung und eine Anhebung des
Pensionsalters auf 65 Jahre vorgenommen werden, wo dies bisher noch nicht
geschehen ist.
Im Sommer 2007 hatte der RH bereits die Beamtenpensionssysteme in Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland untersucht. Niederösterreich hat die selben Reformen wie der Bund durchgeführt und kann daher auch mit den gleichen Einsparungen rechnen. Bei den beiden anderen Ländern hatten die Prüfer hingegen "ein wesentlich geringeres Einsparungspotenzial" gesehen, weil sie zwar die Eckpunkte der Pensionsreform, nicht aber das Pensionskonto übernommen haben.
Die Prüfung der drei restlichen Länder Wien, Vorarlberg und Tirol befindet sich derzeit im Verfahren der Stellungnahme und soll im Frühjahr abgeschlossen werden. Dann will der RH auch einen Vergleich der Beamtenpensionssysteme aller neun Länder und des Bundes vorlegen.