Gewählt werden der Salzburger Landtag, die Gemeindevertretung bzw. der Gemeinderat der Stadt Salzburg und die Bürgermeister der Gemeinden.
Der Stichtag 18. Dezember 2008 ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde gewählt bzw. eine Wahlkarte, mit der erstmals auch per Briefwahl gewählt werden kann, angefordert werden muss. Das heißt, zuständig ist jene Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte am 18. Dezember 2008 eingetragen ist.
Wer zwischen 19. Dezember und 1. März innerhalb von Salzburg übersiedelt - und sich ordnungsgemäß ummeldet - muss in seiner früheren Heimatgemeinde wählen und ist nur für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl dieser Gemeinde, nicht jedoch der neuen Heimatgemeinde wahlberechtigt.
Wer in dieser Zeit aus einem anderen Bundesland zuzieht, kann weder für die Landtagswahl noch für die Gemeindewahlen die Stimme abgeben. Umgekehrt können Wahlberechtigte, die zwischen 19. Dezember 2008 und 1. März 2009 in ein anderes Bundesland oder ins Ausland übersiedeln, sowohl den Salzburger Landtag als auch die Gemeindevertretung und den Bürgermeister ihrer früheren Heimatgemeinde wählen.
Allenfalls erforderliche Stichwahlen für die Bürgermeisterwahlen finden eine Woche später, am 15. März, statt.