Eine 32-jährige Dornbirnerin fühlt sich um ihr Wahlrecht betrogen.
Die Stimme der 32-jährigen Dornbirnerin Beate Rhomberg für die Bundespräsidentenstichwahl am 2. Oktober ist verloren - und das aufgrund eines schadhaften Kuverts für ihre Wahlkarte. Da sie die Wahlkarte bereits unterzeichnet hat, kann sie das Kuvert nicht mehr umtauschen. Sollte Rhomberg die Wahlkarte überhaupt abgeben, wird ihre Stimme ungültig sein.
Ein Umtausch ist durch die gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Diese sehen vor, dass nur solche Wahlkarten an die Gemeinde retourniert werden können, "die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde". Rhomberg hingegen füllte die Wahlkarte vorschriftsgemäß aus, klebte das Kuvert zu und ließ es anschließend noch einen Tag zu Hause liegen. Erst am Tag nach dem Schließen ging es an der Seite auf, und auch die Lasche, mit der sie die Wahlkarte geschlossen hatte, löste sich.
"Das Ganze ärgert mich unheimlich"
"Mittlerweile ist das Kuvert mehr oder weniger zur Gänze offen", sagte Rhomberg am Mittwoch auf APA-Anfrage. Somit sei auch fraglich, ob die jetzt in den Gemeinden durchgeführten Prüfungen tatsächlich Schaden abwenden könnten. Denn ihr Material habe zunächst auch fehlerfrei ausgesehen. "Hätte ich das Kuvert gleich abgegeben, hätte ich den Fehler nicht bemerkt", so die 32-Jährige. Ihren Fall hat sie mithilfe der "Vorarlberger Nachrichten" öffentlich gemacht, um deutlich zu machen, dass es sich bei der tags zuvor vermeldeten schadhaften Wahlkarte nicht um einen Einzelfall handeln konnte.
Sie fühlt sich um ihre Stimme betrogen. "Es ist ein Wahnsinn, das Ganze ärgert mich unheimlich", versteht die Dornbirnerin die Welt nicht mehr. Es sei unglaublich, dass solche Fehler passieren. Die Briefwahl an und für sich hält sie aber für eine gute Sache. "Weil ich zumindest theoretisch hätte wählen können, obwohl ich am Wahltag im Urlaub sein werde", so Rhomberg. Die ausgefüllte Wahlkarte samt Kuvert hat sie immer noch zu Hause, die Abgabe hat ihren Sinn verloren. Wen sie gewählt hat, bleibt das (Wahl-)Geheimnis der 32-Jährigen. Sollte die Stichwahl anders als von ihr gewünscht ausgehen, ist das Ergebnis alleine aufgrund ihres Falls nicht anfechtbar. "Das wäre es nur, wenn meine Stimme relevant wäre, das Ergebnis also extrem knapp wäre", weiß Rhomberg nach ihren Recherchen.
Verstärkte Achtsamkeit empfohlen
Die Vorarlberger Landeswahlbehörde bat am Mittwoch die Wähler um verstärkte Achtsamkeit. Im Zweifelsfall solle man die Wahlkarte nicht ausfüllen. "Wer eine mangelhafte Wahlkarte mit Mängeln am Klebestreifen in Händen hält, soll diese auf keinen Fall unterschreiben und zukleben, sondern sich schnellstmöglich mit der Gemeinde in Verbindung setzen", so Gernot Längle, stellvertretender Leiter der Landeswahlbehörde. In den vier Vorarlberger Bezirken seien bisher 260 fehlerhafte Wahlkarten entdeckt worden.