Gastro zu +++ Hausarrest ab 20 Uhr

Schockdown: So brutal wird das Corona-Paket

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Ab Dienstag, 0 Uhr, geht das Land in den 2. Corona-Lockdown. ÖSTERREICH hat die komplette Verordnung.

Wien. Das steht in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung (Covid-19-SchuMaV): Der Lockdown tritt am 3. November um 0 Uhr in Kraft – und soll vorerst bis zum 30. November gelten.

Ausgang: Ab 20 Uhr beschränkt

Beschränkung: „Das Verlassen des privaten Wohnbereichs (…) von 20 Uhr bis 6 Uhr früh ist nur noch zu folgenden Zwecken zulässig“:

  • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben usw.,
  • Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte (hierunter fällt auch das Gassigehen mit Haustieren),
  • Deckung der ­persönlichen Grundbedürfnisse,
  • berufliche Zwecke,
  • physische und psychische Erholung, darunter fällt zum Beispiel Spazierengehen, Joggen, Radfahren.
Privater Raum: Garagen-, Garten- und Scheunenpartys sind verboten. Zu Besuch sollen jeweils nur Angehörige eines Haushalts kommen – das bis 20 Uhr.
Abstand: An öffentlichen Orten gilt Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im Haushalt leben.
Masken: In öffentlichen geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Aus Gesundheitsgründen kann ein Face-Shield getragen werden (kein Kinn-Visier!), aber nur mit ärztlichem Attest.
Ausnahme: Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von bis zu 6 Personen (plus max. 6 Kinder) aus zwei verschiedenen Haushalten.
Öffis: In Öffis (auch Flugzeug) gilt der Mindestabstand – kann aber in Ausnahmefällen unterschritten werden. Maske ist verpflichtend zu tragen, auch in U-Bahn-Stationen, auf Bahnsteigen usw.
Fahrgemeinschaften, Taxis usw. können genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen (gilt auch für Fahrschulen).

Gastro & Hotels: Müssen zumachen

  • Take-away: Die Gastronomie macht für vier Wochen zu. Sie darf nur noch Take-away und Lieferservices anbieten. Take-away ist allerdings nur noch von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt.
  • Lieferservice: Hier kann weiterhin rund um die Uhr bestellt werden.
  • Ausnahme für Hotels: Müssen zwar ebenfalls schließen – für Geschäftsreisende (auch Arbeiter auf Montage) gibt es Ausnahmen.
  • Prostitution ist auf jeden Fall verboten.

Kultur/Events: Kein Publikum

  • Oper/Theater/Kinos: Der gesamte Kulturbetrieb muss für vier Wochen pausieren. Das betrifft die Oper ebenso wie Konzerte, Theater und Kinos.
  • Events: Alle Veranstaltungen (z. B. Messen) werden gestoppt; verboten sind auch Hochzeitsfeiern und Geburtstagsfeiern.
  • Kirchen: Messen und Gottesdienst bleiben erlaubt – es gilt Maskenpflicht. Bei Begräbnissen gilt: maximal 50 Personen, Masken und Abstand.
  • Hochzeiten sind am Standesamt erlaubt.

Handel/Friseure: Bleiben offen

  • Handel: Der Handel bleibt generell geöffnet – in Geschäften gilt aber: Pro Kunde müssen 10 m2 zur Verfügung stehen. Bei Geschäften mit weniger als 10-m²-Verkaufsfläche ist ein Kunde pro Geschäft erlaubt. Ebenso gilt die Abstands- und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
  • Märkte: Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt auch für Märkte im Freien.
  • Christkindlmärkte (Gelegenheitsmärkte) sind laut Verordnung verboten.
  • Friseure/Masseure: Friseure, Masseure oder Kosmetiksalons können arbeiten. Da allerdings der Mindestabstand oder das Tragen einer Maske von Kunden oft nicht eingehalten werden kann, sind „geeignete Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos zu treffen“.

Schulen: Bleiben vorerst offen

  • Mehr Masken: Kindergärten, Volksschulen sowie die Unterstufen bleiben offen. Für 10- bis 14-jährige Schüler kann die Direktion in kritischen Situationen eine Maskenpflicht verordnen. Oberstufenschüler sollen ins E-Learning.
  • Universitäten: Auch für Universitäten und Fachhochschulen gilt das Distance Learning.

Homeoffice: Nur ein Appell

  • Wechsel: Unternehmen, die können, sollen auf ­Homeoffice umstellen.
  • Masken und Abstand: Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, (außer es gibt Plexiglaswände). Ist das Abstandhalten nicht möglich, gilt Maskenpflicht.

Sport/Fitness: Sperren zu

  • Profi: Profisport nicht mehr vor Publikum. Private Kontaktsportarten (Fußball, Kampfsportarten etc.) müssen pausieren.
  • Skisport: Nur Tourengeher – Seilbahnen, Gondeln & Lifte sind geschlossen.
  • Bäder/Sauna/Fitness: Fitnessstudios, Hallenbäder usw. sperren zu.

Spitäler/Heime: Zugangshürden

  • Pflegeheime: Bewohner dürfen nur einen Besucher pro zwei Tagen empfangen, allerdings müssen das zwei verschiedene Personen sein. Besucher brauchen einen negativen Test. Ist das nicht möglich, muss eine CPA- oder eine höherwertige Maske getragen werden.
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