Schichtbetrieb, FFP2-Maskenpflicht & Co.

Lockdown-Lockerungen: So sperren die Schulen am Montag wieder auf

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Am 8. Februar sollen die Schulen wieder aufsperren.

Am Montag kamen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) im Kanzleramt zum großen Lockdown-Gipfel zusammen. Zuerst fanden Beratungen mit Experten und den Oppositionschefs statt, ab 13 Uhr waren dann die Landeshauptleute im Kanzleramt persönlich zugegen, um Lockerungen ab dem 8. Februar zu besprechen.

Demnach sollen vor allem der Handel und die Schulen unter gewissen Bedingungen öffnen können. In den Volksschulen wird von Montag bis Freitag der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden, immerhin sei die Auslastung in den Klassen bereits während des Lockdowns in Form der Notbetreuung hoch gewesen. Die VolksschülerInnen werden mit den sogenannten "Nasenbohrer"-Tests in der Schule getestet. Stimmen die Eltern nicht zu, dann gilt für diese Kinder weiterhin Home Schooling. Schichtbetrieb wird es aber in den Unter- und Oberstufen geben. Hier werden die SchülerInnen in zwei Gruppen geteilt. Die erste wird am Montag und Dienstag in der Schule sein, die zweite Mittwoch und Donnerstag. Am Freitag gilt für alle Gruppen Distance Learning. Zustimmung für den Corona-Test müssen Oberstufen-Schüler selbst geben. Verweigern sie diesen, gilt eine FFP2-Maskenpflicht während des Unterrichts.

Handel sperrt auf mit FFP2-Maskenpflicht & 20m²-Regel

Öffnen sollen auch die Geschäfte, wenn auch mit strikter FFP2-Pflicht. Um den Mindestabstand einhalten zu können, müssen pro Kunden 20 m² zu Verfügung stehen.

Friseure & körpernahe Dienstleister nur mit Test

Auch Friseure und körpernahe Dienstleister sperren mit 8. Februrar wieder auf. Hier darf man mit einem Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, das Angebot wieder wahrnehmen.

Video zum Thema: Sebastian Kurz verkündet Lockdown-Lockerungen
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