Die Elektrizitätsabgabe wird für Privathaushalte und Unternehmen deutlich gesenkt.
Die Regierung hat am Samstag Details zum Billigstromgesetz (Elektrizitätsabgabegesetz) bekanntgegeben. Bereits mit 1. Jänner 2026 soll die Elektrizitätsabgabe, das ist eine staatliche Verbrauchsabgabe auf elektrischen Strom, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird, deutlich gesenkt werden.
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Auf EU-Minimum gesenkt
Konkret wird die Abgabe für Haushalte auf das EU-Minimum von 0,1 Cent/kWh und für Unternehmen um knapp die Hälfte auf 0,82 Cent/kWh gesenkt. Aktuell beträgt die Abgabe 1,5 Cent/kWh und ist grundsätzlich von allen Stromverbrauchern (Haushalte, Unternehmen) zu entrichten.
Die Gesetzesänderung wurde am Freitag per Initiativantrag im Parlament eingebracht, wird am Montag im Finanzausschuss behandelt und soll am Dienstag in einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden. Die Senkung soll damit ab 1.1.2026 wirksam werden.
"Dauerhaft leistbare Preise"
Bundeskanzler Christian Stocker: "Wir sehen, dass die hohen Energiepreise eine große Belastung für die Menschen und Betriebe in unserem Land darstellen und ein wesentlicher Inflationstreiber sind. Mit dem Billigstrom-Gesetz haben wir deshalb die strukturelle Grundlage geschaffen, um Stromkosten nachhaltig zu senken und dauerhaft leistbare Preise sicherzustellen. Weil solche Maßnahmen Zeit brauchen, um ihre volle Wirkung zu entfalten, senken wir zusätzlich auch die Elektrizitätsabgabe, um schnell für die spürbare Erleichterung zu sorgen, die unser Land jetzt braucht. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass gelingt, was wir uns vorgenommen haben: zwei Prozent Inflation, mindestens ein Prozent echtes Wirtschaftswachstum und ein stabiler, nachhaltiger Aufschwung für Österreich."
Vizekanzler Andreas Babler: "Die Teuerung ist DAS Problem in unserem Land. Als Bundesregierung haben wir uns deshalb dazu entschlossen, sie umfassend zu bekämpfen. Da die Energiekosten bekanntlich zu den größten Preistreibern gehören, müssen wir hier rasch wirksame Maßnahmen setzen. Ein großer Schritt ist schon mit dem "Günstiger Strom Gesetz" gelungen: Wir stellen damit das Gemeinwohl über Aktiengewinne, schaffen einen Sozialtarif für ökonomisch schlechter gestellte Haushalte, wie bspw. Mindestpensionistinnen und -pensionisten, und nehmen die Energieunternehmen bei den Netzkosten in die Pflicht. Mit den nun auf den Weg gebrachten 500 Millionen für die Senkung der Elektrizitätsabgabe setzen wir eine sofortwirksame temporäre Maßnahme. Gleichzeitig werden wir aber auch weitere strukturelle Maßnahmen umsetzen, wie zum Beispiel den Energiekrisenmechanismus, um Preisexplosionen, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben, künftig einen Riegel vorzuschieben."
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger: "Mit der Senkung der Elektrizitätsabgabe entlasten wir Haushalte und Betriebe spürbar und leisten zugleich einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Inflation. Dieser wichtige Schritt zeigt - genau wie die Reform des Strommarktes durch das Günstiger-Strom-Gesetz, dass wir unsere Reformversprechen einlösen. Diesen Weg werden wir auch im kommenden Jahr konsequent fortsetzen, um Spielraum für Entlastungen zu schaffen." Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer: "Mit der Senkung der Elektrizitätsabgabe beweist diese Bundesregierung innerhalb weniger Tage, dass sie konkrete Ergebnisse liefert, um die Teuerung zu bekämpfen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Haushalte profitieren künftig von der niedrigsten Abgabe in Europa und Unternehmen von einer Halbierung der bisherigen Abgaben. Diese Maßnahme ist der nächste Schritt und bringt nach dem Beschluss des Billigstromgesetzes eine unmittelbare Entlastung für Haushalte und stärkt den Standort."