Verfügung erwirkt

Steger darf Haider keine Tränen mehr vorwerfen

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Ex-FPÖ-Chef Norbert Steger darf nicht mehr behaupten, dass der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) nach einer "offen gesagt" -Sendung geweint habe.

Dies besagt eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes Wien, teilte das BZÖ am Donnerstag in einer Aussendung mit. In der Begründung soll es heißen: "Es kann weder festgestellt werden, dass der Kläger geweint habe noch eingeknickt sei."

"Die Krise des Dritten Lagers" war Thema der "offen gesagt" -Sendung am 10. September. Eingeladen waren neben Haider der damalige Volksanwalt Ewald Stadler (F) und EU-Parlamentarier Andreas Mölzer (F).

Steger hatte drei Tage später in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" behauptet: "Ich habe von Leuten, die anwesend waren, gehört, dass er nachher geweint habe und eingeknickt sei."

Steger habe unter anderem damit argumentiert, er habe lediglich Äußerungen von dritten Personen weitergegeben und könne dafür nicht haftbar gemacht werden. Dazu habe er gleich fünf eidesstattliche Erklärungen vorgelegt.

Haider dementierte und entschied, die Gerichte damit zu beschäftigen.

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