Kaum Veränderungen

Steiermark: Neues Jugendschutz-Gesetz

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Alles fast beim Alten: Keine längeren Ausgehzeiten für 14- bis 16-Jährige.

Die Steiermark hat ein neues Jugendschutz-Gesetz beschlossen. Zuvor war das Bundesland aus der Länder-Vereinbarung bezüglich des Jugendschutzes ausgestiegen, welche eine österreichweite Vereinheitlichung der Ausgehzeiten vorsieht. Für die steirischen Jugendlichen von 14 bis 16 Jahren bedeutet das, dass sie weiterhin um 23.00 Uhr zuhause sein müssen; für Ältere gibt es keine Beschränkungen mehr.

Vereinheitlichte Ausgehzeiten stießen auf Kritik
Die geplante österreichweite Vereinheitlichung der Ausgehzeiten für die 14- bis 16-Jährigen bis 1.00 Uhr früh hätte eine Ausweitung in der Steiermark bedeutet. Dies war auf heftige Kritik gestoßen. Mitte März gab der steirische Jugendlandesrat Michael Schickhofer (S) bekannt, dass die vorgesehene Regelung doch nicht mitgetragen werden könnten. Nun wurde das Gesetz im Landtag einstimmig beschlossen.

Unbeschränkte Ausgehzeiten für über 16-Jährige
Damit ändern sich lediglich die Bestimmungen für über 16-Jährige, die nun unbeschränkt ausbleiben dürfen. Unter 14-Jährige müssen wie bisher um 21.00 Uhr zu Hause sein. Das neue Jugendschutzgesetz soll mit 1. Oktober 2013 in Kraft treten.
 

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