Steuerreform

Schelling bestätigt "Abfederung"

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Am Dienstag ging die Steuerreform in die Begutachtung.

Die fünf Mrd. Euro schwere Steuerreform hat am Dienstag Gesetzesform angenommen und kann nun bis 5. Juni begutachtet werden. Die Eckpunkte der Reform sind schon länger bekannt, sie bringt in erster Linie Entlastungen bei der Lohnsteuer. Für die Wirtschaft sind aber auch einige bittere Pillen dabei, über deren Abmilderung bis zuletzt verhandelt wurde.

Das hat die Regierung etwas unter Zeitdruck gebracht, denn die Reform soll noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Für die Begutachtung bleiben damit knapp drei statt der üblichen vier Wochen Zeit.

Tarifredorm
Herzstück des Pakets ist die Tarifreform, mit der lohnsteuerpflichtige Einkommen ab 11.000 Euro ab 2016 entlastet werden. Je nach Einkommen fällt die Entlastung unterschiedlich hoch aus. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Für Einkommen unter der Steuergrenze wird es eine Entlastung über die Erhöhung der Negativsteuer von derzeit 110 auf maximal 400 Euro geben. Diese Maßnahme kann schon bei der Veranlagung des laufenden Jahres - allerdings nur in Höhe von 220 Euro - gelten gemacht werden. Damit bekommen Niedrigverdiener diese Steuergutschrift auch schon im Jahr 2016 und nicht erst 2017.

Finanzieren soll sich die Steuerreform zu einem Fünftel durch die Ankurbelung des Konsums selbst. Der Rest wird durch diverse Steuererhöhungen und Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug eingetrieben. Die davon hauptsächlich betroffenen Wirtschaftstreibenden haben die geplanten Gesetzesänderungen entsprechend hart kritisiert. Eine davon ist die verpflichtende Einführung von Registrierkassen ab einem jährlichen Barumsatz von 15.000 Euro. Für großen Wirbel sorgte auch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Bei der Weitergabe von Immobilien innerhalb der Familie wird künftig nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet. Für Unternehmensübertragungen wurden hier in letzter Minute noch Erleichterungen vereinbart.

Anhebungen
Weiteres Geld in die Staatskassen fließen soll durch die Anhebung der derzeit begünstigten Mehrwertsteuersätze von zehn auf 13 Prozent u.a. für Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museum- und Theaterkarten und Blumen sowie durch die Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden von 25 auf 27,5 Prozent. Für Letzteres braucht die Regierung die Zustimmung einer Oppositionspartei, da es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt. Gleiches gilt auch für die geplante Lockerung des Bankgeheimnisses. Verhandelt wird darüber mit den Grünen. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zeigte sich am Dienstag optimistisch, die erforderliche Zustimmung der Opposition zu erhalten. Gegengeschäfte werde es aber keine geben, so der Minister.

Auch in anderen Punkten wird es laut Schelling im Zuge der Begutachtung keine großen Änderungen mehr geben. Der Verhandlungsspielraum sei "ausgereizt". Die Interessenvertreter sollten sich daher "keine Hoffnungen machen, dass noch großartige Änderungen möglich sind", so Schelling.

An Änderungswünschen mangelt es jedenfalls nicht. So wünscht sich etwas die Wirtschaftskammer Entschärfungen bei Kontenöffnungen und Registrierkassenpflicht. Die Industriellenvereinigung (IV) vermisste Impulse für Arbeitsplätze und der ÖGB die automatische Arbeitnehmerveranlagung.

Kritik an der Steuerreform kam auch von den Oppositionsparteien. FPÖ, Grüne, Team Stronach und NEOS sahen keine wirksamen Maßnahmen zur Entlastung der Bürger. Zudem warnten sie vor dem gläsernen Bürger etwa angesichts der Lockerung des Bankgeheimnisses und der Registrierkassenpflicht.
 

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