Auch ehemaliger BZÖ-Politiker bezweifelt Angaben von Ex-FPÖ-Chef.
Wien. Die Debatte um den Hauptwohnsitz von Heinz-Christian Strache ist um eine Facette reicher: Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler brachte einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ein. "In Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen ist völlig klar, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen von Herrn Strache sich an seiner Adresse in Klosterneuburg befindet", findet er.
Schon Wochen wird darüber diskutiert, wo der ehemalige FPÖ-Chef wirklich wohnhaft ist. Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Er muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten zu können. Die Kleinpartei "Wandel" hat das als erstes angezweifelt und eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.
Inzwischen hat auch Straches ehemalige Partei angegeben, dass Strache mit seiner Ehefrau seit Jahren in Klosterneuburg lebt. Selbst Straches Mutter hat im Zuge der Casinos-Ermittlungen ausgesagt, dass ihr Sohn "seit mindestens 19 Jahren" nicht an der als Hauptwohnsitz angegebenen Adresse in Wien-Landstraße wohnhaft ist. Auch weitere - teils anonyme - Anzeigen wurden bei der Wahlbehörde eingebracht.
Strache hält Debatte für "Sommerlochthema"
Strache hält die Debatte für ein "Sommerlochthema". "Seit dem Jahr 2005 habe ich immer in Wien eine Wohnung gehabt", sagte er im APA-Interview. "Und dann einen Nebenwohnsitz zusätzlich in Klosterneuburg, wo ich dann in der Zeit der Vizekanzlerschaft auch mehrheitlich in Weidling gewesen bin." Da Straches Mutter krankheitsbedingt im März in ein Pflegeheim übersiedeln musste, sei die Wohnung, wo dieser seit seiner Geburt auch seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte, von ihm übernommen worden.
Für Westenthaler, der sich bereits vor vielen Jahren aus der Politik zurückgezogen hat, könnte das "Durchwinken der rechtswidrigen Kandidatur Straches vor dem Hintergrund der eindeutigen rechtlichen Situation" auch strafrechtliche Konsequenzen erfordern. Darüber hinaus würden die Chancen auf eine erfolgreiche Wahlanfechtung dadurch "als durchaus hoch eingestuft", schreibt er.