FPÖ soll wegen Querfinanzierung durch Parlamentsklub und Parteiakademie zahlen - SPÖ wegen Seegrundstück am Attersee
Die FPÖ soll fast 300.000 Euro Strafe zahlen, weil sie unzulässige Zuwendungen von Parlamentsklub und Parteiakademie erhalten hat. Das hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt nach Anzeigen des Rechnungshofes entschieden. Auch die SPÖ soll 64.000 Euro zahlen - u.a. wegen eines günstigen Seegrundstückes der Parteijugend am Attersee.
Alle Fälle gehen auf das Jahr 2017 zurück. Die entsprechenden Bescheide hat der Senat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof Gunther Gruber am Donnerstag veröffentlicht. Rechtskräftig sind die Strafen allerdings noch nicht, denn die Parteien haben vier Wochen Zeit für eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Im Fall der FPÖ geht es um die Querfinanzierung der Parteiarbeit durch Parlamentsklub und Parteiakademie. Beide erhalten öffentliche Fördergelder, dürfen diese aber nicht an die Partei weiterreichen. Dennoch hat der Freiheitliche Parlamentsklub die Facebook-Seite von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache betrieben, was der Rechnungshof als unzulässige Parteispende angezeigt hat. Hier hat der UPTS nun 185.000 Euro Geldbuße gegen die FPÖ verhängt. Weitere 103.000 Euro Strafe setzte es, weil das Freiheitliche Bildungsinstitut für die Partei tätiges Personal bezahlt hatte. 5.000 Euro soll die FPÖ zahlen, weil sie Einnahmen aus Inseraten in der "Neuen Freien Zeitung" nicht gemeldet hatte.
Seegrundstück am Attersee
Die SPÖ soll unter anderem zahlen, weil das Land Oberösterreich der Sozialistischen Jugend günstige Grundstücke am Attersee zur Verfügung stellt. Dies wurde vom Rechnungshof als unzulässige Parteispende der öffentlichen Hand gewertet. Der UPTS hat diese Ansicht nun bestätigt und 45.000 Euro Geldbuße verhängt. Weitere 19.000 Euro verhängte der Senat wegen Werbeeinschaltungen in parteinahen Medien im Wahlkampf 2017. Diese Inserate in den Magazinen von SP-Pensionistenverband und Gewerkschaftsfraktion hätte die SPÖ nach Ansicht von Rechnungshof und UPTS als Parteispenden melden müssen.
In einem ähnlich gelagerten Fall - wegen eines Seegrundstückes des Landes Oberösterreich für die Junge Volkspartei am Mondsee - hatte der Senat bereits im Jänner auch gegen die ÖVP eine 70.000 Euro Geldbuße verhängt. Die ÖVP hat gegen diesen Strafbescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Auch die SPÖ kündigte am Donnerstag an, in beiden Fällen in Berufung zu gehen. Sie argumentiert u.a., dass das Seegrundstück aus von den Nazis arisiertem und später zurückerstatteten Vermögen stammt und die ursprünglichen Eigentümer einen auf 99 Jahre laufenden, günstigen Pachtvertrag mit der SJ verfügt hätten.