Sollen Mindestsicherungsbezieher in Zukunft Urlaubsgeld beziehen?
Es geht wieder einmal um das liebe Geld. Genauer gesagt geht es um das Urlaubsgeld für Mindestsicherungsbezieher. Die Gewerkschaft der Privatangestellten für Druck, Journalismus und Papier ist jetzt mit einer Forderung vorgeprescht die derzeit für Diskussionsstoff sorgt.
Urlaubsgeld fürs Nichtstun
Sie fordert die 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung, quasi Urlaubsgeld fürs Nichtstun. Dieser Vorstoß dürfte den ein oder anderen Arbeitnehmer zur Weißglut treiben. Doch auch innerhalb der Gewerkschaft sogt der Vorschlag für Zähneknirschen. Die FCG (Christgewerkschafter/Innen) etwa kritisiert diesen Vorstoß und verweist darauf, das Arbeit sich immer noch auszahlen soll.
Falsches Signal
Für die Fraktion christlicher GewerkschafterInnen geht diese Forderung in die falsche Richtung. Die Mindessicherung sei klar als Überbrückungshilfe gedacht und nicht als dauerhafte Unterstützung. „Ziel für uns als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen muss es sein, so viele Menschen wie möglich in Beschäftigung zu haben bzw. zu bringen, und sie nicht von Sozialleistungen abhängig zu machen“, so Wolfgang Pischinger, FCG/GPA-djp Vorsitzender.
Für Hundstorfer kein Thema
Für Minister Hundstorfer ist die 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung derzeit kein Thema. Daher gilt die Durchsetzung des Vorschlags derzeit als eher unwahrscheinlich.
In der Presseaussendung spricht die FCG außerdem davon, die Mindestgehälter auf 1700 Euro zu erhöhen. Die meisten Mindestsicherungsbezieher leben in Wien.