Namensrecht verletzt

Stronach klagt "Frank Stronach Partei"

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Bis auf den Namen hat die "Frank Stronach Partei" nichts mit dem Millionär zu tun.

Frank Stronach zieht vor Gericht: Weil im September eine "Frank Stronach Partei" mit Sitz in Salzburg gegründet wurde, die aber weder mit der Person Frank Stronach noch mit seiner ebenfalls im September gegründeten Partei "Team Stronach" etwas zu tun hat, brachte der austro-kanadische Milliardär am Landesgericht Salzburg eine Unterlassungsklage mit einem Streitwert von 200.000 Euro ein. Eine Verhandlung wurde noch nicht anberaumt.

"Die Zivilklage wurde am 14. September eingebracht. Die Klage ist gestützt auf das Persönlichkeitsrecht. Es geht um eine unzulässige Verwendung des Namens, um an dem Öffentlichkeitswert dieses Namens mitzupartizipieren", erklärte der Mediensprecher und Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Imre Juhasz, am Dienstag auf Anfrage.

Stronach präsentiert Partei

Geklagt wurden drei Proponenten der "Frank Stronach Partei" und eine juristische Person. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind laut dem Kläger Vertreter der Partei "Die Christen", Landesorganisation Salzburg. Der Drittbeklagte ist dem Kläger zufolge ein Unternehmer. Die Viertbeklagte sei die "Frank Stronach Partei" selbst, deren Statuten am 10. September 2012 zusammen mit einem Schreiben der Proponenten beim Innenministerium hinterlegt worden seien - dadurch erhalte die Partei auch Rechtspersönlichkeit.

Namensrecht
Ob nun Frank Stronach oder die beklagten Personen als erstes eine Partei unter dem Namen Stronach gegründet haben, sei für die Klage völlig irrelevant, weil es sich um eine Verletzung des Namens- und Persönlichkeitsrechtes handle, erklärte Stronachs Rechtsanwalt Michael Krüger aus Wien. "Niemand anderer hat das Recht, sich den Namen Frank Stronach anzumaßen."

Parteigründung
Der Austro-Kanadier hat seine Partei "Team Stronach" am 27. September den Medien vorgestellt. Am selben Tag wurde die Satzung der Partei im Internet veröffentlicht. "Damit war die Parteigründung gültig", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Satzungshinterlegung im Innenministerium sei ein paar Tage vorher erfolgt.

In der Zivilklage wird eine "Unterlassung", "Beseitigung" und "Feststellung der Haftung" begehrt. Frank Stronach kenne die beklagten Personen nicht, hieß es. "Er hat ihnen nie eine Zustimmung erteilt, seinen Namen als Parteienbezeichnung zu wählen, und steht ihnen in keiner wie immer gearteten Weise nahe." Die Namensanmaßung beeinträchtige die Interessen des Klägers. "Die unseriösen und auch mit christlichen Werten nicht in Einklang zu bringenden Absichten der drei Beklagten sind evident. Sie wollen als Funktionäre einer politischen Partei die vom Kläger beabsichtigte Parteigründung stören und in den Genuss von Zurechnungsverwirrungen der Öffentlichkeit kommen", wurde betont. Stronach habe in einer Reihe von Interviews die Gründung einer Partei für Herbst 2012 angekündigt.

Der Salzburger Zivilrichter Friedrich Gruber hat die Klage den Beklagten zugestellt. Er wartet jetzt auf die Klagebeantwortung, die innerhalb von vier Wochen erfolgen muss. Weil einer der Beklagten Verfahrenshilfe beantragt hat und der Richter darüber entscheiden muss, verlängert sich die Beantwortungsfrist.

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