Unis heben autonom ein

Studiengebühren: Das ist Töchterles Modell

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Details zum geplanten Beitragsmodell für die Universitäten.

Mit einer "starken sozialen Komponente" und dem parallelen Ausbau des Studienbeihilfensystems will Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) die SPÖ von einer Wiedereinführung der Studiengebühren überzeugen. Sein am Dienstagabend vor Journalisten präsentiertes und dem Koalitionspartner bereits vermitteltes Beitragsmodell soll "die Verbindlichkeit des Studierens erhöhen" und sieht vor, dass die Gebühren nicht mehr bundesweit, sondern von den Universitäten autonom eingehoben werden.

Gebühr zwischen 1 und 500 Euro
Laut des Entwurfs, der vor allem die Veränderung des Paragrafen 91 im Universitätsgesetz (UG) vorsieht, sollen die Unis individuell entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gebühren innerhalb der Bandbreite von 1 bis 500 Euro einheben, wobei sie für verschiedene Studien unterschiedlich hohe Beiträge festlegen können. Letzteres muss "sachlich gerechtfertigt" sein, etwa durch "unterschiedliche Kosten der Durchführung" oder einen "Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach einzelnen Studien", heißt es in dem Entwurf. Bei einem Studium an mehreren Unis muss der Beitrag nur einmal gezahlt werden, bei unterschiedlichen Beträgen gilt der höhere.

Sozialfonds
Die Beiträge sollen der jeweiligen Uni bleiben, zehn Prozent jedoch in einen "Sozialfonds" gespeist werden, der von Rektorat und Hochschülerschaft gemeinsam verwaltet und für sozial bedürftige Studenten verwendet werden soll. Die Mittel sollen dabei "insbesondere Studierenden aus Alleinerzieherhaushalten sowie Studierenden aus kinderreichen Familien zugutekommen".

Auch EU-Studenten bezahlen
Gebühren sollen sowohl österreichische als auch EU- sowie EWR-Studenten bezahlen. Von Studenten aus Drittstaaten können - wie es bereits an Fachhochschulen möglich ist - "kostendeckende Studienbeiträge" verlangt werden. Ein Musik- oder Medizinstudium koste den Steuerzahler beispielsweise 30.000 Euro im Jahr, so Töchterle. Drittstaatsangehörige aus Entwicklungsländern sind ebenso gebührenbefreit wie Studienbeihilfenbezieher, Studenten in Mobilitätsprogrammen, Studierende, die verpflichtende Semester im Ausland absolvieren, Studenten von ausländischen Unis mit Partnerschaftsabkommen, behinderte oder beurlaubte Studenten sowie Personen, die aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung mehr als zwei Monate fehlen. Ein Beitragserlass für berufstätige Studierende ist im Entwurf nicht verpflichtend vorgesehen. Die Unis können jedoch einzelne Personengruppen wie etwa Uni-Angestellte zusätzlich von der Zahlung befreien.

Stundung möglich
Neu ist vor allem die "Tilgungsvereinbarung", im Rahmen derer ein Uni-Rektorat die Möglichkeit haben soll, Studienbeiträge zu stunden. Studenten zahlen daraufhin ihren Studienbeitrag ohne Zinsen zurück, wenn sie bereits im Berufsleben stehen. Die Frist obliegt den Unis, als Vorschlag nannte Töchterle eine Zeitspanne von zehn Jahren.

Parallel zum Beitragsmodell will Töchterle das derzeitige Stipendiensystem ausbauen. 8,4 Mio. Euro seien bereitgestellt, um "den Bezieherkreis zu erweitern". Dafür soll u.a. die Einkommensgrenze von angehoben werden, wodurch "mehr Studierende als bisher die Höchstbeihilfe" erhalten und vor allem Studenten mit Eltern aus dem Mittelstand profitieren würden.

Töchterle rechnet damit, dass das Modell trotz vieler Möglichkeiten zum Beitragserlass den Unis mehr Geld zur Verfügung stellen würde als das zuletzt 2001 eingeführte und 2008 wieder abgeschaffte Gebührensystem. Das habe damals 157 Mio. Euro gebracht - mit einer noch höheren Summe sei man in Verbindung mit der in Aussicht gestellten Hochschulmilliarde auf einem "guten Pfad" zur Anhebung des Hochschulbudgets auf zwei Prozent des BIP, so der Minister.
 

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