Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte der Verordnung zu.
Der 24. April 2016 steht nun ganz offiziell als Tag der Bundespräsidentenwahl im Wahlkalender: Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung der Regierung genehmigt. Für den 22. Mai ist eine allfällige - und wahrscheinliche - Stichwahl anberaumt.
Stichtag ist der 23. Februar, Wahlvorschläge können bis zum 18. März 2016, 17.00 Uhr, bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Das heißt, dass jeder Kandidat und jede Kandidatin in diesem Zeitraum 6.000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln muss, um antreten zu können.
Wahlkarten bis 20. April
Bis 20. April können Wahlkarten schriftlich beantragt werden. Persönlich kann man sich eine Wahlkarte bis zum 22. April um 12.00 Uhr, also dem Freitag vor der Wahl, holen. Wahlkarten müssen jedenfalls bis zum Wahlschluss am 24. April um 17.00 bei der Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal eingetroffen sein. Das heißt für Briefwähler, dass sie den Zustellweg der Post bedenken müssen. In den vergangenen Jahren hatte diese Sonderschichten geschoben, um Wahlkuverts zu verteilen.
Am 8. Juli ist dann das neue Staatsoberhaupt im Amt, an diesem Termin findet die Angelobung vor der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) statt - eine der wenigen Gelegenheiten für die Parlamentarier, im historischen Sitzungssaal Platz zu nehmen.