Streit um Klinik

Tirol klagt Bund auf 13,7 Mio. Euro

Teilen

Der Bund weigere sich, den Klinischen Mehraufwand für 2007 zu zahlen.

Das Land Tirol will beim Verfassungsgerichtshof Klage gegen den Bund einreichen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Tiroler Landesregierung bei ihrer Sitzung am Dienstag. Grund für den Gang zum Höchstgericht ist laut Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (V) die anhaltende Weigerung des Bundes, den dem Land für seine Universitätsklinik zustehenden sogenannten "Klinischen Mehraufwand" für das Jahr 2007 in Höhe von knapp 13,7 Millionen Euro zu erstatten.

Uniklinik
Die Universitätsklinik Innsbruck sorge nicht nur für optimale Patientenversorgung. Die Wissenschaft, die Forschung und die Lehre im klinischen Bereich der Medizinischen Universität gehören ebenso zum Aufgabenspektrum der Klinik. Der Bund selbst betreibe keine eigenen Universitätskliniken, sondern nütze die bereits vorhandene Infrastruktur der drei Landeskrankenanstalten in Wien (AKH), Graz und Innsbruck für seine ureigensten universitären Aufgaben, woraus sich aber zwangsläufig für die jeweiligen Krankenhausbetreiber beträchtliche Mehrkosten - der sogenannte Klinische Mehraufwand ergebe, erklärte Tilg in einer Aussendung.

Fehlbetrag
Die Zahlungsverpflichtung des Bundes für den Klinischen Mehraufwand wurde im Jahr 2004 mit der Verselbstständigung der Medizinischen Universitäten vom Bund an diese delegiert. Seit dem Jahr 2007 seien die monatlichen Akontozahlungen an das Landeskrankenhaus Innsbruck unangekündigt und unbegründet von der Medizinischen Universität Innsbruck einseitig und wesentlich herabgesetzt worden. Der daraus resultierende Fehlbetrag von knapp 14 Millionen Euro sei vom Bund trotz mehrfacher Aufforderung nicht bezahlt worden, gab Tilg an.

Der Bund vertrete nämlich die Ansicht, dass die diesbezüglichen Vereinbarungen aus den Jahren 1950 und 1981 aufgrund der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 hinfällig beziehungsweise nicht mehr anwendbar seien. Das Land hielt diese Auslegung allerdings für rechtswidrig. "Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes ist somit zwingend notwendig", sagte Finanzlandesrat Christian Switak (V).

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.