Das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" wurde am Montag im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen und am Donnerstag im Parlament verabschiedet.
Die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) ist so gut wie fix: Heute, Montag, wurde das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Am Donnerstag soll die Materie vom Nationalrat verabschiedet werden.
Die Eckpunkte des Entwurfs wurden bei der heutigen Sitzung des Ausschusses nicht verändert, allerdings gab es Nachbesserungen bei Details: So sind etwa Studienbeihilfebezieher künftig generell von den Studiengebühren befreit, auch wenn sie in einem Zweitstudium über der Mindeststudiendauer liegen. Bei den Studieneingangsphasen soll das Vorziehen von Prüfungen aus einer späteren Studienphase möglich sein, wie bisher muss dafür ein Antrag beim Studiendekan gestellt werden.
Qualitative Zulassungsverfahren
Klarstellungen gab es auch
bezüglich deutscher Studenten aus Numerus-Clausus-Fächern: In diesen Studien
kann ÖVP-Wissenschaftsminister Johannes Hahn in Abstimmung mit der
Bundesregierung auf Antrag der Universitäten qualitative Aufnahmeverfahren
festlegen, wobei eine Mindestanzahl an Studienplätzen (Durchschnitt der
vergangenen drei Jahre) nicht unterschritten werden darf. Qualitative
Zulassungsverfahren gelten laut Verordnung für alle - auch künftige -
medizinische Studien, die Quotenregelung (75 Prozent der Studienplätze für
Österreicher, 20 Prozent für EU-Ausländer, fünf Prozent für
Nicht-EU-Ausländer) wie bisher nur in Human- und Zahnmedizin.
Auch Forderungen der Universitätenkonferenz wurden berücksichtigt: Bei der Refundierung der Studiengebühren sollen ab 2014 die veränderten Studierendenzahlen berücksichtigt und die Mehrkosten durch den Studierendenzuwachs im Rahmen der Leistungsvereinbarungen abgegolten werden. Bei den Uni-Gebäuden wurde die Haftungsfrage geklärt: Bisher hätte der Rektor für Schäden haften müssen, laut Novelle muss dies nun der Eigentümer, also die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG).
Bachelor und Master
Als wesentliche Neuerungen sieht die
UG-Novelle folgende Punkte vor: Die Einführung einer maximal zweisemestrigen
Studieneingangsphase ab dem Studienjahr 2011/12, die alle Studenten positiv
absolvieren müssen, um weiterstudieren zu können; Den Unis wird ermöglicht,
für Master-und PhD-Studien "qualitative Zugangsbedingungen" festzulegen,
wobei es für jedes Bachelor-Studium an einer Uni ein Master-Studium geben
muss, das ohne weitere Zusatzqualifikationen von den jeweiligen
Bachelor-Absolventen belegt werden kann. Alle Studien sollen künftig in
Bachelor- und Master-Studien umgewandelt werden können, auch jene, die
derzeit gesetzlich davon ausgenommen sind (z.B. Lehramt oder Medizin). Für
die Ausübung des Arztberufs ist aber weiterhin die Absolvierung eines
sechsjährigen Studiums notwendig. Bei entsprechender Notwendigkeit sollen
auch vierjährige Bachelor-Studien zugelassen werden (derzeit max. drei
Jahre).