Regierung einig

Uni-Reform ist beschlossene Sache

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Mit dem Sanktus im Ministerrat gibt es erstmals verpflichtende Studieneingangsphasen, ohne positiven Abschluss kann man nicht weiterstudieren.

Die von ÖVP-Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegte Novelle zum Universitätsgesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert und könnte damit noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.

Auf das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" haben sich SPÖ und ÖVP am Montag noch geeinigt. Voraussetzung für die Zustimmung der SPÖ zur Uni-Reform war ein klares Bekenntnis der ÖVP zu der von SPÖ-Unterrichtsministerin Claudia Schmied geplanten Matura-Reform. Die schwarze Zustimmung sieht man nun durch eine Protokoll-Anmerkung als gegeben.

Teilzentrale Matura durchgesetzt
In der Vorwoche hatte die SPÖ ihre Zustimmung zur UG-Novelle im Ministerrat noch verweigert und von der ÖVP ein klares Bekenntnis zur geplanten teilzentralen Matura verlangt. Nun heißt es in der Protokoll-Anmerkung: "Die Bundesregierung strebt an, dass eine legistische Umsetzung der kompetenzorientierten Reifeprüfung - vorbehaltlich einer inhaltlichen Einigung zwischen den Regierungsfraktionen - bis spätestens 30. Juni 2009 endverhandelt und der Bundesregierung zur Beschlussfassung als Regierungsvorlage vorgelegt wird."

Neue "Aufnahme"-Phasen
Die Uni-Reform sieht erstmals eine verpflichtende Studieneingangsphase vor. Studenten müssen ab dem Studienjahr 2011/12 diese Eingangsphase positiv absolvieren, um weiterstudieren zu können. Die Phase dauert mindestens ein halbes, maximal zwei Semester lang, die Lehrveranstaltungen geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums. Wie alle Prüfungen können auch jene der Eingangsphase drei Mal wiederholt werden.

Meister und Genies
Außerdem sind mit der UG-Novelle für Master-und PhD-Studien "qualitative Zugangsbedingungen" möglich. Für jedes Bachelor-Studium an einer Uni soll es aber ein Master-Studium geben, das ohne weitere Zusatzqualifikationen von den Bachelor-Absolventen belegt werden kann. Als "Genie-Paragraf" wurde die Bestimmung bezeichnet, dass besonders begabte Studenten gleich nach dem Bachelor-Studium ein PhD- oder Doktoratsstudium anschließen können.

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