Die Datenbank soll sämtliche öffentliche Förderungen für Bürger und Unternehmen umfassen.
Die Transparenzdatenbank, die sämtliche öffentliche Förderungen für Bürger und Unternehmen umfassen und damit Mehrfach-Subventionen verhindern soll, wird immer mehr zur Wackelkandidatin. Wien lehnt das Projekt in seiner Begutachtungsstellungnahme unter anderem aus Datenschutzgründen ab. Städte- und Gemeindebund sehen sich finanziell außerstande, an der Datenbank mitzuwirken, und selbst das VP-regierte Vorarlberg findet Einwände bezüglich des Entwurfs von Finanzministerin Maria Fekter (V) für eine entsprechende Bund/Länder-Vereinbarung.
"Keine praktikable Lösung"
Konkret hält das Land Vorarlberg fest, dass das Verschieben der Finanzierungsfrage auf den nächsten Finanzausgleich, der erst 2015 zu laufen beginnt, "keine praktikable Lösung" sei. Das Land Salzburg lehnt diese Bestimmung dezidiert ab. Argumentiert wird unter anderem damit, dass die bis dahin anfallenden Kosten von den Ländern alleine getragen werden müssten.
Der Gemeindebund will gleich überhaupt nicht mitzahlen. Denn für die Kommunen ergäbe sich aus dem Projekt mehr Aufwand als Erleichterung. Der Städtebund kann auch nur einen "minimalen Nutzen" für sich erkennen.
An sich für sinnvoll betrachtet wird das Projekt im blau regierten Kärnten. Doch bedauert man dort, dass ein Zugriff auf aktuelle Einkommensdaten nicht gewährt werde, was sowohl dem Nachweis- als auch dem Steuerungszweck dienlich gewesen wäre. Auch Vorarlberg beklagt, dass in diesem Bereich eine "Verwaltungsvereinfachung" ausbleibe.
Sorgen der Gemeinden
Unterstützung zeigt das Land für die Sorgen der Gemeinden, die eine Bagatellgrenze wollten, ab der Förderungen erst eingespeist werden müssen, um den Verwaltungsaufwand nicht überborden zu lassen. Die hat Fekter zwar einziehen lassen, sie ist mit 50 Euro aber "viel zu niedrig angesetzt", kritisiert der Gemeindebund, der die Grenze mit "mindestens 500 Euro pro Person und Jahr" fixiert wissen will.
Speed kills
Zu schnell geht es dem Sozialministerium. Dort plädiert man dafür, dass das Projekt von Beginn an sämtliche Daten enthalten soll. Geplant ist ja, in einem ersten Schritt nur die Informationen zur Mindestsicherung und in einem zweiten jene für Tourismus, Sport und Familienleistungen in die Datenbank zu integrieren. Dies wird nach Angaben des Ressorts von Minister Rudolf Hundstorfer (S) für zusätzlichen finanziellen Aufwand sorgen, da für die Bundessozialämter erst in vier bis fünf Jahren ein neues mit der Datenbank kompatibles IT-System installiert sein werde. Müsse man vorher schon tätig werden, hätte das fünf Millionen an Adaptierungskosten zur Folge.
Einzelne Förderungen wie die Erhöhungen im Bundesbereich bei der Mindestsicherung will das Sozialministerium gleich gar nicht einspeichern. Auch das Gesundheitsministerium fragt sich, ob die Sozialversicherungsleistungen überhaupt integriert werden müssen angesichts der ohnehin schon seit Jahren bestehenden Regeln über Informations- und Abfragerechte.
Wien macht zu starke Eingriffe datenschutzrechtlicher Art für seine ablehnende Haltung geltend. Die Datenschutzkommission verlangt Präzisierungen bezüglich der Abfragerechte. Nur dann könne man feststellen, ob der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz verhältnismäßig sei. Nämliches merkt der Datenschutzrat an. Zudem verlangt er eine genauere Festlegung, in welcher Form Kontrollen vorgesehen sind.
Das Begutachtungsverfahren für den Bund/Länder-Vertrag ist Anfang der Woche abgelaufen. Die nächste Gelegenheit, zumindest innerhalb der Länder eine gemeinsame Position zu finden, wäre kommenden Dienstag bei der Landeshauptleute-Konferenz. Ein wohl vorentscheidendes Datum ist dann der 21. Oktober, wo sich die Länderchefs mit der Bundesregierung zu einem Gipfel treffen. Neben Wien dürfte vor allem die Steiermark das Projekt blockieren. Deren Begutachtungsstellungnahme war am Donnerstag noch nicht einsehbar.