OGH-Entschluss

Strasser: Urteil wird aufgehoben

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Das Verfahren gegen den Ex-Innenminister muss neu aufgerollt werden.

Durchaus überraschend fiel am Dienstag die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Causa Strasser aus: Der OGH hat zwar die Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Innenministers Ernst Strasser verworfen, aber von Amts wegen das Urteil aufgehoben und die Causa zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Alle Fotos vom heutigen Prozess-Tag:

Ex-Minister Ernst Strasser vor dem OGH

Das Verfahren wird neu aufgerollt, entschied das Höchstgericht am Dienstag.

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Lücke im Gesetz
Grund dafür ist eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde. Das Erstgericht hat aus Sicht des OGH nicht ausreichend klargestellt, ob Strasser einen Vorteil - 100.000 Euro jährlich - für ein konkretes Amtsgeschäft gefordert hat. Vor der Neufassung des Korruptionsstrafrechts musste dies der Fall sein: Amtsträgern konnte Bestechlichkeit nur für ein bestimmtes Amtsgeschäft vorgeworfen werden, "Anfüttern" und Ähnliches wurde erst nachher verboten.

Ex-Innenminister gab kein Statement ab
Strasser verließ den Verhandlungssaal wortlos, er bahnte sich ohne einen Kommentar den Weg durch die zahlreich erschienenen Journalisten und Fotografen.

Strassers Anwalt Thomas Kralik zeigte sich nach der Verhandlung "überrascht" von der OGH-Entscheidung - und "glücklich" darüber, dass der OGH ungeachtet aller medialer Vorverurteilung eine eigene rechtliche Beurteilung vorgenommen habe. Dies zeige, dass "die Justiz und der OGH funktionieren". Die Erstistanz hat nun noch einmal zu klären, ob Strasser verurteilt oder freigesprochen wird - eine Prognose dazu wollte Kralik nicht abgeben. Das Verfahren muss am Wiener Straflandesgericht wiederholt werden. Kralik geht davon aus, dass die Verhandlung höchstens ein bis zwei Tage dauern wird.

Strasser selbst kommentierte die OGH-Entscheidung nicht. In der Verhandlung hatte er zwar "grobe Fehler" eingestanden. Aber er blieb dabei, dass er das, was ihm die Anklage vorwerfe, "nicht getan, auch nicht gewollt und nicht versucht" habe und bat deshalb um einen Freispruch. Das Urteil der ersten Instanz mit seiner "exzessiven Strenge" - vier Jahre unbedingter Haft - habe ihn "wie ein Keulenschlag" getroffen. Seine frühere Rechtfertigung, er habe an eine Geheimdienst-Verschwörung geglaubt, wiederholte Strasser vor dem OGH aber nicht.

Strafe muss neu bemessen werden
Die Generalprokuratur empfahl dem OGH, der Nichtigkeitsbeschwerde Strasser in einem Punkt zu folgen - nämlich dahin gehend, dass das Erstgericht Strassers Stellung als EU-Abgeordneter als besonderen Erschwernisgrund sah. Wegen Bestechlichkeit könnten aber nur Amtsträger verurteilt worden - und einer solcher sei Strasser nur gewesen, weil er EU-Abgeordneter war, argumentierte der Vertreter der Generalprokuratur und plädierte dafür, die Strafe neu zu bemessen.

Strasser war unter Schwarz-Blau Innenminister, trat 2004 überraschend zurück und wurde fünf Jahre später vom damaligen ÖVP-Obmann Josef Pröll für die EU-Wahl 2009 zurück in die Politik geholt. Nachdem die beiden britischen Journalisten die Tonband-Mitschnitte der vermeintlichen Lobbyinggespräche veröffentlichten, trat er im März 2011 als EU-Abgeordneter und ÖVP-Fraktionsführer zurück. Die ÖVP hat sich von Strasser distanziert, er ist nicht mehr Mitglied der Bundespartei. Sein Anwalt Kralik sagte denn auch vor dem OGH: Strasser sei "politisch und gesellschaftlich tot".

 

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11:15 Uhr: Ihre Meinung ist gefragt: Was sagen Sie dazu, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss? Hier jetzt abstimmen >>>

11:02 Uhr: Verfahrensmängel
Die Urteilsbegründung: Der Oberste Gerichtshof sieht Verfahrens- und Begründungsmängel im erstinstanzlichen Urteil. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Strassers Anwalt wird hingegen zurückgewiesen.

10:54 Uhr: Strasser bleibt ruhig
Der Ex-Innenminister macht sich während der Urteilsbegründung Notizen.

10:53 Uhr: Der OGH erhebt also eine Mängelrüge
Der Prozess gegen den Ex-Innenminister muss neu aufgerollt werden. Der Richter rügt erstes Verfahren, es sei schlecht durchgeführt worden.

10:45 Uhr: Urteil da
Das Urteil aus der 1. Instanz ist aufgehoben. Das Verfahren muss wieder aufgerollt werden.

10:41 Uhr: Die Spannung steigt
Jetzt warten alle gespannt auf den Richter. Der Saal ist bis auf den letzten Platz gefüllt. In wenigen Minuten kommt das Urteil. Strasser wirkt sehr angespannt.

10:35 Uhr: Wieder im Gerichtssaal
Strasser setzt sich wieder auf seinen Platz. Er spielt am Handy. Der Saal füllt sich wieder. Der Richter hat sein Urteil für 10:40 Uhr angekündigt.

10:29 Uhr: Strasser telefoniert
Während sich das Gericht berät, hat Strasser den Gerichtssaal verlassen. Er telefoniert in der großen Halle. Dabei wirkt er sehr ernst...

10:23 Uhr: Urteil kommt in Kürze
Das Gericht hat sich zur Beratung zurückgezogen. In ca. 15 Minuten soll das Urteil gefällt werden.

10:22 Uhr: Freispruch...
Strasser sieht sich völlig unschuldig: Er bittet jetzt die Richter um einen Freispruch.

10:20 Uhr: Die Dokumente
Strasser bittet nun das Gericht, die entlastenden Dokumente zu berücksichtigen.

10:19 Uhr: "Keulenschlag"
"Das Urteil des Erstrichters war wie ein Keulenschlag für mich", führt Strasser nun aus.

Der Ex-Innenminister wird jetzt emotionaler. Am Anfang war er kaum zu verstehen, jetzt spricht er laut und deutlich.

10:18 Uhr: Strasser spricht noch immer:
"Das, was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht gewollt und habe ich nicht getan."

10:17 Uhr: Das sagt der Ex-Innenminister jetzt:
Strasser: "Ich muss mir eingestehen, dass mir große Fehler passiert sind. Vor allem, dass ich nur meiner Frau davon erzählt habe und sonst niemandem"

10:16 Uhr: Strasser nun am Wort
Der Ex-Innenminister darf nun noch einige Worte ausführen.

10:10 Uhr: EU-Recht
Die EU-Parlamentarier sind den internen Bestimmungen unterworfen. Strasser habe nur für den eigenen Vorteil gehandelt, so die Generalprokuratur.

10:07 Uhr: Amtsträger...
Laut Generalprokuratur arbeiten Amtsträger nicht nur dann, wenn sie abstimmen; daher habe Strasser als Amtsträger gehandelt, als er damals die Undercover-Journalisten traf.

10:03 Uhr: Nun ist die Generalprokuratur am Wort

10:01 Uhr: Keine Ämter mehr
Sein Mandant werde wohl nie wieder Amtsträger sein. Daher bestehe auch nicht die Gefahr, dass er so etwas wieder tue, führt nun Strassers Anwalt aus. Das bedeutet: Der Anwalt argumentiert juristisch gegen eine mögliche Wiederholungsgefahr. Damit endet auch sein Plädoyer.

09:59 Uhr: Keine Vorstrafen..
Strassers Anwalt legt nun ein weiteres Argument vor, weshalb die erstinstanzliche Strafe viel zu hoch gewesen sei: Sein Mandant habe keine Vorstrafen, ein Unbescholtener sollte nicht so streng geahndet werden. Und: Strasser sei politisch und gesellschaftlich "tot".

09:58 Uhr: "Strafe zu hoch"
Die Strafzumessung von vier Jahren bei dem erstinstanzlichen Urteil sei deutlich zu hoch gewesen, so Strassers Anwalt in seiner Ansprache.

09:53 Uhr: Thomas Kralik, Strassers Anwalt, ist weiter am Wort
"Es gibt keine pflichtwidrige Aktion, weil die Geldannahme an sich nicht pflichtwidrig ist. Damals gab es auch kein rechtliches Verbot, Geld anzunehmen", führt er nun aus.

09:51 Uhr: Strafminderung: Die Gründe
Strassers Anwalt begründet den Antrag auf Straminderung: "Erstes Urteil war inhaltlich falsch. Das vorgeworfene Treffen war nicht im Zuge eines Amtsgeschäftes. Auch die Intervention bei Parlamentskollegen nicht. Das machen Lobbyisten in Brüssel auch und die sind sogar akkreditiert."

09:48 Uhr: Strasser schweigt
Jetzt beginnt der Anwalt von Strasser, Thomas Kralik, mit seiner Ansprache. Strasser wirkt übrigens sehr ernst, bis jetzt hat er noch kein Wort gesagt.

09:47 Uhr: Der Schriftführer liest die Beschwerde von Ex-Innenminister Ernst Strasser gegen das damalige Urteil vor.

09:46 Uhr: Der Fünf Richter-Senat ist anwesend. Die Verhandlung beginnt.

09:45 Uhr: Jetzt geht es los.

09:20 Uhr: Strasser betritt den Gerichtssaal. Blitzlichtgewitter der Fotografen.

09:00 Uhr: Journalisten trudeln ein
Zahlreiche Reporter und Kameraleute sind bereits vorort. In etwas mehr als einer halben Stunde beginnt die Berufungsverhandlung.

08:30 Uhr:  Rettet Fehler des Richters den Ex-Minister?
Die Generalprokuratur, empfiehlt den Höchstrichtern jedenfalls, das Strafmaß zu mindern. Grund: Dem Richter aus der ersten Instanz könnte ein Fehler unterlaufen sein: Er hatte als Erschwerungsgrund angeführt, dass Strasser Amtsträger ist. Das ist aber ohnehin Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit. Die Empfehlung der Generalprokuratur ist nicht bindend, die OGH-Richter halten sich aber meistens weitgehend daran.

Strassers Anwalt Thomas Kralik argumentiert hingegen, dass sein Mandant überhaupt nicht als Amtsträger gehandelt hat. Daher wäre Strasser freizusprechen.

Hintergrund-Info: Fußfessel nur bei Strafe von unter einem Jahr
Die Fußfessel ist für Strasser dann möglich, wenn seine unbedingte Haftstrafe auf weniger als ein Jahr fällt. Anwalt Kralik sagt dazu: „Wenn die Möglichkeit besteht, werden wir selbstverständlich die Fußfessel beantragen.“

Muss Ernst Strasser ins Gefängnis, könnte es sein, dass er schon ab Jänner einsitzt.

 

Und das wird ihm konkret vorgeworfen:

Angebot: 10.000 Euro für neues EU-Gesetz
Ein Gespräch mit zwei verdeckten Journalisten aus Großbritannien könnte Ernst Strasser jetzt ins Gefängnis bringen. Die beiden boten dem damaligen EU-Abgeordneten für die Einflussnahme auf ein EU-Gesetz 100.000 Euro. Strassers Verhängnis: Die beiden filmten das Gespräch mit, in dem auch das Zitat „Of course I’m a lobbyist“ fiel.

Strasser brachte tatsächlich zwei Abänderungsanträge in seiner Fraktion ein. Er rechtfertigt sich damit, dass er an eine Geheimdienstverschwörung glaubte und nur zum Schein auf das Gespräch einging.

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Ex-Minister Ernst Strasser vor dem OGH

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