Hasch-Brownies sind ab sofort verboten – die Konditorei AIDA wird sich daran halten.
Dass die Regierung hart gegen Cannabis vorgeht, steht im Koalitionspakt – bisher war aber nur der Wirkstoff THC im Visier. Dass Gesundheitsministerin Beate Hartinger (FP) aber CBD ebenfalls verbietet, überrascht. Dem Erlass zufolge wird CBD EU-rechtlich als „Novel Food“ klassifiziert – und damit als Lebensmittel verboten. Auch als Kosmetikum darf es nicht verkauft werden. Alle Lebensmittel, die nicht auf Hanföl basieren (Limo etc.) bleiben erlaubt.
Der Wirbel ist enorm, denn der CBD-Markt boomt. Toxikologe Rainer Schmid weist darauf hin, dass der Wirkstoff nicht psychoaktiv wirksam ist. Belegt ist eine leicht entspannende, Schlaf anstoßende Wirkung.
Der Konditor AIDA wird seine Haschbrownies indes sofort vom Markt nehmen – denkt aber an Klage: „Die Sinnhaftigkeit ist nicht nachvollziehbar!“ CBD gelte nicht als Suchtmittel. (gü)