Urteil

Verhetzung: Geldstrafe für Ex-FPÖler

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Der Tiroler war von HC Strache aus der Partei ausgeschlossen worden.

Wegen Verhetzung ist der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer am Freitag am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Königshofer, der sich selbst verteidigte, gaben eine Erklärung ab.

Dem aus der Partei ausgeschlossenen Tiroler wurde vorgeworfen, durch einen Artikel mit Angriffen auf Muslime ("Tirol oder Türol") auf seiner Homepage ethnisch-religiöse Gruppen herabgesetzt zu haben. Freigesprochen wurde Königshofer hingegen vom Vorwurf, durch ein im November 2011 ergangenes E-Mail an Tiroler Landtagsklubs ebenfalls zur Verhetzung beigetragen zu haben. Das E-Mail sei laut Richterin Martina Kahn keiner "breiten Öffentlichkeit" zugänglich gewesen, weshalb der Tatbestand der Verhetzung nicht erfüllt sei.

Hass und Verachtung
Mit dem Artikel "Tirol oder Türol" habe der ehemalige Politiker laut Kahn jedoch Hass und Verachtung geschürt und zu einem massiven Aufbau eines Feindbildes beigetragen. "Was Sie damit angerichtet haben ist nicht wieder gutzumachen", meinte die Vorsitzende in Richtung des Angeklagten.

Königshofer hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Er habe den Artikel nicht selbst verfasst, sondern von einer anonymen Person zugeschickte bekommen, verteidigte sich der Tiroler. Er räumte jedoch ein, die Anweisung, den Artikel auf seine Homepage zu stellen, gegeben zu haben. Die Schrift würde laut Königshofer "die Entwicklung der Verhältnisse in Tirol nicht unrichtig darstellen".

Der Politiker zog mehrmals das Recht der freien Meinungsäußerung zu seiner Verteidigung heran. Diese sei laut der Richterin jedoch "nicht schrankenlos ausübbar". "Sie haben das Pamphlet gelesen, verstanden und in den Grundzügen für vernünftig gehalten", meinte Kahn. Es spiele keine Rolle, ob Königshofer der Verfasser war, er habe es veröffentlicht.

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