Nach Friedenspakt

Vermögenszuwachssteuer kommt wohl doch

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Trotz Koalitionsfriedens hatte die ÖVP am Dienstag noch Skepsis an der Steuer angemeldet - jetzt ist man sich einig.

Die Regierung lässt einen Streit über die Vermögenszuwachssteuer gleich gar nicht aufkommen. Trotz semantischer Unterschiede in den Aussagen zeigten sich Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Vizekanzler Wilhelm Molterer am Mittwoch im Grundsatz einig. Zunächst müssen die Einsparungspotenziale im Gesundheitssystem gehoben werden, danach werde neues Geld zugeschossen, falls nötig.

Sparen wird nicht reichen
Für Gusenbauer stellt sich diese Frage aber nicht wirklich. Er geht fix davon aus, dass man die Einnahmen aus der Steuer benötigen wird und findet die Abgabe auch gerecht: Genau wie bei einem Sparbuch Zinsen zu zahlen seien, werde das auch bei Aktiengewinnen sein. Bedenken einzelner Gruppen, dass sie nun große Verluste erleiden würden, bedachte der Kanzler mit wenig Verständnis: "Zu viel gefürchtet ist auch gestorben."

Details noch unklar
Wie die Vermögenssteuer genau aussehen wird, konnte Gusenbauer noch nicht sagen. Er stellte aber klar, dass es selbstverständlich Ausnahmen geben werde, etwa wenn man seine Eigentumswohnung verkaufe, um sich eine neue zu kaufen. Auch bei landwirtschaftlichen Gütern, die seit Jahrhunderten in Besitz seien, werde sich nicht mehr eruieren lassen, wie hoch der damalige Wert gewesen sei.

Krankenkassen, bitte warten
Automatisch das Geld zuführen will der Kanzler den Krankenkassen aber nicht. Das wäre das falsche Signal: "Wir wollen die Freunde in den Krankenkassen nicht so einfach aus ihrer Pflicht entlassen."

Am Dienstag waren die ÖVP-Vertreter noch zurückhaltender. Trotz der großkoalitionären Einigung auf das Entlastungspaket schien die Vermögenszuwachssteuer noch offen zu sein. So hatte ÖVP-Regierungskoordinator Josef Pröll am Dienstagabend in der "ZIB 2" gemeint, die Vermögenszuwachssteuer würde nur eingeführt, wenn alle anderen Effizienzschritte im Gesundheitsbereich zu wenig seien.

Die ÖVP wollte ursprünglich keine neuen Steuern oder Abgaben zur Finanzierung des Entlastungspakets einführen.

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