Nationalrat

VfGH-Gesetzespaket beschlossen

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Veröffentlichung von Nebentätigkeiten der Verfassungsrichter fixiert.

Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig ein Gesetzespaket zum Verfassungsgerichtshof beschlossen. Streitparteien können sich mittels Gesetzesbeschwerde künftig direkt an den VfGH wenden. Außerdem wird festgeschrieben, dass Verfassungsrichter ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen.

Neuregelung

Mit der Neuregelung wird es Verfahrensparteien ab 1. Jänner 2015 sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht möglich sein, sich gegen das erstinstanzliche Urteil beim Höchstgericht zur Wehr zu setzen. Allerdings sind dabei zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Keine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs ist etwa bei der Kündigung von Mietverträgen oder Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich.

Einigkeit herrschte unter den Fraktionen auch hinsichtlich der Regelung, dass Verfassungsrichter Nebentätigkeiten veröffentlichen müssen. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

Regierung froh
Alle Debatten-Beiträge äußerten sich generell sehr positiv zu den Beschlüssen. Der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) sagte, er sei sehr froh, dass man den letzten Ausbau des Rechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit nun geschafft habe und dankte allen Fraktionen.

Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl bedankte sich bei allen Parteien. Die verfassungsgerichtliche Normenkontrolle - so der technische Terminus - "ist ein Meilenstein in der österreichischen Bundesverfassung und für den Rechtsschutz der Österreicher". Auch sein SPÖ-Kollege Peter Wittmann zeigte sich erfreut und sprach den anderen Fraktionen seinen Dank aus.

Opposition zufrieden
FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan meinte, der Beschluss sei ein "besonders positives Beispiel dafür, dass man aus der Opposition heraus etwas erreichen kann". Schließlich gehe die Initiative auf einen Antrag von ihm selbst und seinem Parteikollegen Manfred Haimbuchner zurück.

Die Grüne Abgeordnete Daniela Musiol sagte, der Beschluss sei ein "gutes Beispiel, wie man Reformen im Parlament gestalten kann - und wie es vielleicht auch öfter gehen könnte". Von einem "Riesenfortschritt" sprach Team Stronach-Abgeordneter Georg Vetter. Und eine "ganz wichtige und umfassende Änderung des Rechtsschutzes" sah NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak.

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