Dorn muss Beschimpfungen des früheren Leiters der Caritas unterlassen.
Der Vorarlberger BZÖ-Chef Manfred Dorn muss gemäß Urteil des Bezirksgerichts Feldkirch die beschimpfenden Äußerungen gegen den früheren Leiter der Caritas Flüchtlingshilfe Vorarlberg, Martin Fellacher, unterlassen. Sollte er dies nicht tun, muss Dorn für jede Aussage Strafe zahlen, berichtete der ORF Vorarlberg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richterspruch nach fünf Minuten
Dorn war bei der Verhandlung nicht anwesend, der Richterspruch wurde bereits nach etwa fünf Minuten gefällt, so der ORF. Demzufolge gab das Gericht nicht nur der Unterlassungsklage statt, Dorn muss auch die Verfahrenskosten in Höhe von über 1.700 Euro tragen.
Der Vorarlberger BZÖ-Chef hatte Fellacher Mitte Oktober in einem Brief auf Facebook unter anderem als "Feldkircher Schlepperkönig" und "Mitglied der österreichischen Asyl- und Schlepperindustrie" bezeichnet. Fellacher hatte er zudem vorgeworfen, mit seiner Haltung verantwortlich für die Menschen zu sein, die inzwischen im Mittelmeer ertrunken seien. Wäre der frühere Leiter der Caritas-Flüchtlingshilfe wirklich ein guter Mensch, wäre er "schon vor vielen Jahren dafür eingetreten, dass die Menschen in ihren Herkunftsländern informiert werden" und diese "tödlichen Reisen" erst gar nicht anträten, stand in dem Schreiben zu lesen.
"Ein bissele grob"
Dorn bezeichnete seinen Brief zwar als "ein bissele grob", er habe damit aber seinen Unmut gegenüber der österreichischen Asylpolitik zum Ausdruck bringen wollen. Eine mögliche Klage Fellachers kommentierte er zum damaligen Zeitpunkt mit den Worten "Kostet's halt was".
Mit dem zivilrechtlichen Urteil ist die Sache allerdings für Dorn noch nicht ausgestanden. Auf den BZÖ-Chef wartet noch ein strafrechtlicher Prozess wegen übler Nachrede. Ein Gerichtstermin steht allerdings noch nicht fest.