Begutachtungsfrist

Weiter Warten auf Demokratiepaket

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SPÖ und ÖVP wollen nach dem Ende der Begutachtungsfrist die Diskussion fortsetzen.

SPÖ und ÖVP wollen die Diskussion zum geplanten Demokratiepaket zur Aufwertung von Volksbegehren nun nach dem gestrigen Ende der Begutachtungsfrist fortsetzen. Dies teilten die Parlamentsklubs der Regierungsparteien der APA mit. Die umfangreichen Stellungnahmen hätten gezeigt, dass die Begutachtungsphase wichtig gewesen sei, so die ÖVP. Zeitlich wolle man sich nicht unter Druck setzen lassen, zumal die geplanten Änderungen erhebliche Auswirkungen hätten, hieß es aus der SPÖ. Dass es vor der Nationalratswahl keinen Beschluss mehr gibt, haben die beiden Parteien bereits zu verstehen gegeben.

   Die Stellungnahmen zum Demokratiepaket zeigten, dass die Begutachtung "wichtig und richtig" war, erklärte VP-Klubchef Karlheinz Kopf in einer Stellungnahme. Jetzt gelte es, die Kommentare zu prüfen und die darin geäußerte Kritik "ernst zu nehmen": "Selbstverständlich stehen wir weiterhin hinter der Idee des Demokratiepakets und der Verstärkung der Möglichkeiten der Bevölkerung, aktiv und direkt an der Politik und der Gesetzwerdung mitzuwirken", hielt Kopf fest.

   Auch in der SPÖ will man sich die Ergebnisse der Begutachtung "präzise, sorgfältig und ernsthaft" anschauen. Die Stellungnahmen seien zum Teil "im Detail oder grundsätzlich" sehr kritisch und sehr umfangreich. Dies werde sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, hieß es aus dem Klub. Zeitlich wolle man sich jedenfalls nicht unter Druck setzen lassen, da die Änderungen Auswirkungen auf die Verfassung und das politische System hätten. Die SPÖ verwies zudem auf den Vorschlag von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), eine Enquetekommission zu diesem Thema einzusetzen.

   Die Begutachtung hatte der Verfassungsausschuss des Nationalrats in die Wege geleitet, nachdem Bundespräsident Heinz Fischer und der frühere VfGH-Präsident Karl Korinek dies öffentlich eingefordert hatten. Mitunter recht deutliche Kritik am Entwurf äußerten nun unter anderem der Verfassungsgerichtshof, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sowie der Rechnungshof.

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