Weltpolitik

Ausschlussverfahren gegen deutschen Grünen Palmer

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Das Parteiordnungsverfahren der Grünen gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer könnte im März offiziell beginnen.

Das Landesschiedsgericht habe Palmers Anwalt Rezzo Schlauch aufgefordert, bis Ende Februar seine Stellungnahme zum Ausschlussantrag des Landesvorstands abzugeben, sagte eine Sprecherin des Landesverbands am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Schlauch beklagte, dass der Landesvorstand neun Monate gebraucht habe, um ihm den Antrag offiziell zu überstellen. Es könne deshalb sein, dass er noch eine Fristverlängerung für seine Antwort beantrage, sagte der frühere Grünen-Spitzenpolitiker der dpa.

Ein Landesparteitag hatte Anfang Mai 2021 beschlossen, ein Parteiordnungsverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Rathauschef anzustrengen. Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Der 49-jährige Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

Nach der jüngsten Kritik von Ministerpräsident Winfried Kretschmann an dem Verfahren gegen Palmer äußerte sich der Grünen-Landesverband zurückhaltend. "Es gibt momentan in unserer Partei als auch in den Medien viele Diskussionen darüber, was eine Partei aushalten muss. Diese Diskussionen sind wichtig, denn sie zeigen, dass wir als Partei keine homogene Masse sind", sagte eine Sprecherin. Umso wichtiger sei es, dass das schiedsgerichtliche Verfahren voranschreite. "Denn mit genau dieser Frage wird sich das Schiedsgericht beschäftigen und entscheiden, ob ein Parteiausschluss gerechtfertigt ist."

Kretschmann hatte der "Heilbronner Stimme" und dem "Südkurier" (Dienstag) zu dem Vorgehen der Grünen in der Causa Palmer gesagt: "Wer soll am Ende was dabei gewinnen? Die Frage muss man sich doch stellen." Das Verfahren sei nicht der Weisheit letzter Schluss. "Dies zeigt sich inzwischen ja immer deutlicher."

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