Der Verhandlungstermin ist jetzt fix. Der BZÖ-Chef soll im Prozess gegen seinen Ex-Leibwächter nach der Prügelaffäre die Unwahrheit gesagt haben.
Am Wiener Straflandesgericht ist am Freitagnachmittag der Verhandlungstermin für BZÖ-Chef Peter Westenthaler fixiert worden. Der orange Parteiobmann muss sich gemeinsam mit Parteisprecher Lukas Brucker am 11. Juni wegen falscher Zeugenaussage im Grauen Haus verantworten. Das Verfahren, zu dem gut ein dutzend Zeugen geladen sind, soll an einem Tag durchgezogen werden.
Bis zu 3 Jahre Haft möglich
Westenthaler drohen im Fall
eines Schuldspruchs laut Strafgesetzbuch theoretisch bis zu drei Jahre Haft.
Realistischerweise wäre aber wohl von einer bedingten Freiheitsstrafe oder
einer Geldstrafe auszugehen, da der BZÖ-Obmann keine Vorstrafen aufweist und
somit als Ersttäter anzusehen wäre, was bei der Strafbemessung einen
gravierenden Milderungsgrund darstellt.
"Falschaussage" nach Prügel-Affäre
Hintergrund
der Causa ist die orange Prügel-Affäre, wobei die Justiz zunächst nur den
früheren Leibwächter Westenthalers, Siegfried Kobal, verfolgt hat. Der
Bodyguard wurde im März 2007 zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil
er den Ex-Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger höchst unsanft
aus dem Lokal befördert hatte, in dem die Orangen den Erfolg nach der
Natioanlratswahl 2006 feierten.
Dass Westenthaler und Brucker in Folge dieser tätlichen Auseinandersetzung nun ebenfalls vor dem Kadi gelandet sind, haben sie ihren Zeugenauftritten im Kobal-Prozess zuzuschreiben: Im Unterschied zu zahlreichen anderen Augenzeugen, die sich an einen Tumult oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und dem Gastinger-Sprecher erinnern konnten, hatte der Bündnischef unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei "nichts aufgefallen von Tumulten, Schlägereien".
Er habe "einen sehr, sehr fröhlichen Abend verbracht", betonte Westenthaler. Das wertet die Staatsanwaltschaft Wien jetzt ebenso als falsche Zeugenaussage wie Bruckers Angaben, wonach im Lokal eine "sehr positive Stimmung" geherrscht habe und keine Handgreiflichkeiten stattgefunden hätten. Die beiden Angeklagten haben stets ihre Schuldlosigkeit beteuert.