Ex-BZÖ-Chef bringt Beschwerde ein

Westenthaler: "Ich kämpfe weiter"

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Vier Monate Haft statt Fußfessel. Peter Westenthaler kämpft aber weiter gegen das Urteil.     

In ÖSTERREICH kündigt Westenthaler eine Wahrungsbeschwerde gegen das Urteil an. Der Ex-BZÖ-Chef bekam 8 Monate unbedingt in der Lotterienaffäre – für 4 Monate wurde die Fußfessel vom Gericht ausgeschlossen.

ÖSTERREICH: Sie bekämpfen Ihr Urteil weiter – konkret bei der Generalprokuratur?

Peter Westenthaler: Ja. Wir sehen den Ausschluss der Fußfessel in meinem Fall als reine Willkür. Ausgeschlossen werden dürfen ja nur Sexualstraftäter bzw. Verurteilte, bei denen ein Rückfall erwartet ­werden kann. Das ist bei mir ja nicht der Fall. Ich bin Verlagsleiter bei Alles Roger, gehe also einer geregelten Arbeit nach.

ÖSTERREICH: Aber es könnte sein, dass Sie trotzdem ins Gefängnis müssen.

Westenthaler: Ja, die Wahrungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Es kann sein, dass ich Haftantritt habe, bevor die Generalprokuratur entscheidet.

ÖSTERREICH: Sie könnten die Haft aber aufschieben lassen.

Westenthaler: Ob ich das mache, werde ich in den nächsten Tagen mit meiner Familie entscheiden. Ein Aufschub ist natürlich auch mit großen nervlichen Be­lastungen verbunden.(gü)

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