Korrektur bei den Ausnahmeregeln

Wieder "Panne": Fehler bei Gesetz für FFP2-Maskenpflicht

Teilen

Verwirrung über ärztliche Bestätigung bei Befreiung von Maskenpflicht.

Wien. Die neue Notmaßnahmen-Verordnung des Gesundheitsministeriums, mit der auch die neue FFP2-Maskenpflicht geregelt wird, musste geändert werden. Auf Anfrage des orf.at war ein „redaktioneller Fehler“ in der „rechtlichen Begründung“ passiert und musste korrigiert werden.

Konkret ging es um die Ausnahmen für die Maskenpflicht – u. a. in Supermärkten – aus gesundheitlichen Gründen. Bisher mussten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, eine ärztliche Bestätigung vorweisen. Diese wurde zuerst nicht entsprechend angepasst. Laut Ministerium sei der Fehler nun korrigiert, aber nicht relevant.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten