Corona-Maßnahmen

Neue Regeln für Wien-Wahl: Eigener Kugelschreiber ist Pflicht

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Am 11. Oktober finden in Wien die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt - diese Corona-Maßnahmen gilt es dabei zu beachten:

Wien - Die Stadt Wien hat die Richtlinien für den ganz im Zeichen der Coronavirus-Pandemie stehenden Wahltag am 11. Oktober fixiert. Geplant sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen in den Wahllokalen - wie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser muss jedoch beim Wahlgang kurz abgenommen werden. Für das eingesetzte Personal gibt es das Angebot, sich testen zu lassen.
 
Am 11. Oktober finden in der Bundeshauptstadt Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. An diesem Tag werden 1.494 Wahllokale in der Zeit zwischen 7.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung stehen. Das Wiener Wahlservice (Magistratsabteilung 62) hat nun umfassende Vorgaben erarbeitet, die der APA vorliegen. Die Maßnahmen sollen eine sichere Wahl garantieren.
 
Schon vollzogen wurde eine neue Einteilung: In kritischen Einrichtungen wie Pflegeheimen dürfen nur mehr Menschen wählen, die dort wohnen. Wahlberechtigte von außerhalb wurden bereits auf andere Sprengel aufgeteilt. Ebenso wurden Wahllokale unter 40 Quadratmeter Raumgröße in größere Räume übersiedelt.
 

Mehr Wahlkarten

 
Zugleich wurde das Personal für die Ausstellung der Wahlkarten aufgestockt, um für das erhöhte Interesse an dieser Form der Stimmabgabe gerüstet zu sein. Gegenüber der Nationalratswahl 2019 sind laut MA 62 insgesamt 163 Personen mehr in den Wahlreferaten im Einsatz.
 
Für den Wahltag selbst wurde mit Fachleuten aus dem Bereich der Hygiene und Mikrobiologie sowie einer mathematischen Modellsimulation an Schutzmaßnahmen gearbeitet. Diese seien auch mit dem medizinischen Krisenstab abgestimmt, wie es heißt.
 

Masken zur Identitätsprüfung abgenommen

 
Obligatorisch ist das Tragen eines mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes. Auch das Wahlpersonal trägt eine Maske. Die Besucher werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zum Ankreuzen mitzunehmen. Falls dieser vergessen wird, stehen desinfizierte Stifte im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist diesmal allerdings kein solcher angebracht.
 
Plakate und Ordner weisen auf die Vorgaben hin, wobei es für die Maskenpflicht eine relevante Ausnahme gibt. Zur Überprüfung der Identität der Wahlberechtigten muss der Schutz kurz abgenommen werden. Damit dies kein Infektionsgeschehen zeitigt, kommen dabei "Identifikationsparavents" aus Plexiglas zum Einsatz, hinter denen sich die Person postieren muss.
 

Hygienemaßnahmen

 
Auch der Hygiene wird laut Wahlbehörde besonderes Augenmerk geschenkt. Zusätzlich zur Grunddesinfektion des Wahlmobiliars wie Wahlzellen, Wahlurnen und Tische werden am Wahltag alle Kontaktstellen, mit denen die Wahlberechtigten in Berührung kommen, regelmäßig desinfiziert. Die Reinigungskräfte werden dafür aufgestockt. Das Wahlpersonal wurde zudem angewiesen, das Wahllokal vor Beginn der Wahl und im weiteren Tagesverlauf zumindest stündlich für mindestens drei Minuten zu lüften, sofern nicht eine mechanische Be- und Entlüftung der Räumlichkeit erfolgt.
 
Die Stadt bietet außerdem für alle an der Wahl und an der Auszählung beteiligten Personen - also den städtischen Bediensteten oder auch den Beisitzern - eine freiwillige Testung im Rahmen eines Screeningprogramms der Landessanitätsdirektion an. In Summe werden rund 12.000 Menschen zur Teilnahme eingeladen, sie erhalten vor und nach der Wahl einen Gurgeltest.
 
Wahlberechtige, denen der Besuch eines Wahllokales nicht möglich ist, können von besonders ausgerüsteten fliegenden Wahlbehörden besucht werden. Dies gilt auch für Menschen, die infiziert sind oder als Verdachtsfälle eingestuft wurden. In diesen speziellen Fällen wird die Schutzausrüstung durch das Anlegen von FFP2-Masken ohne Ausatemventil, Gesichtsvisieren, Einmalkitteln und Handschuhen nochmals verstärkt. Auch Sanitäter sind dann mit dabei.
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