Wien-Wahl

265.000 Wahlberechtigte aus anderen EU-Ländern

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Die "Kleine Wiener Wahlhilfe" soll wahlberechtigte EU-Bürger im Zuge der Wien-Wahl beratend unterstützen und verraten, wo sie mitstimmen dürfen und wo nicht.

Die Zuwanderung nach Wien ist in den letzten Jahren nicht nur stark von Menschen außerhalb Europas, sondern auch aus anderen EU-Ländern geprägt. Das zeigt sich bei den Wahlberechtigten für die Wien-Wahl am 27. April: Fast ein Fünftel sind nicht österreichische EU-Bürger.

"Ich lade alle wahlberechtigten EU-Bürger*innen in Wien herzlich ein, von ihrem Stimmrecht bei der Bezirksvertretungswahl Gebrauch zu machen. Wer in dieser Stadt lebt, soll auch mitbestimmen können, wie sie sich weiterentwickelt. Gerade auf Bezirksebene entscheidet sich vieles, was unseren Alltag prägt – von Grünflächen über Schulen bis hin zur Infrastruktur. Die Kleine Wiener Wahlhilfe ist hier eine gute sprachliche Unterstützung", erklärt Vizebürgermeisterin und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling.

Stadtrat und Stadtwahlleiter Jürgen Czernohorszky ergänzt: "Bei den Bezirksvertretungswahlen sind rund 265.000 Bürger*innen aus anderen EU-Staaten wahlberechtigt. Mit Maßnahmen wie der 'Kleinen Wiener Wahlhilfe' informieren wir zielgerichtet und kompakt über die verschiedenen Wahlmöglichkeiten und möchten so dazu beitragen, die Wahlbeteiligung von EU-Bürger*innen zu steigern."

Wählen auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft

In der Europäischen Union haben alle EU-Bürger - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - das Recht im jeweiligen Wohnsitzland an Kommunalwahlen teilzunehmen. Fun Fact: Wien ist nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ein Bundesland. Soll heißen, der Wiener Gemeinderat ist auch gleichzeitig Landtag. Aus diesem Grund dürfen EU-Bürger, die in Wien leben, nicht an der Wiener Gemeinderatswahl teilnehmen. EU-Bürger können in Wien jedoch auf Bezirksebene bei der Wahl der Bezirksvertretungen mitbestimmen.

Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen sind insgesamt 264.776 in Wien lebende nicht österreichische EU-Bürger wahlberechtigt. Folgende zwei Voraussetzungen müssen sie erfüllen, wenn sie ihre Stimme für die Bezirksvertretungswahl abgeben möchten: Erstens müssen sie seit mindestens 28. Jänner 2025 in Wien ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben und zweitens müssen sie spätestens am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben.

In der "Kleinen Wiener Wahlhilfe" hat die Stadt Wien alle wichtigen Informationen zu den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 in neun Sprachen zusammengestellt. Neben Deutsch und Englisch ist die "Kleine Wiener Wahlhilfe" verfügbar in den Sprachen der sieben größten Zuwanderungsgruppen aus der EU. Die Top acht Herkunftsländer sind Deutschland, Polen, Rumänien, Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Slowakei und Italien.

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