Die Wien-Wahl setzt sich - wie gewohnt - einerseits aus den Wiener Gemeinderatswahlen, andererseits aus den Wiener Bezirksvertretungswahlen zusammen. Aus diesem Grund werden am Sonntag zwei Wahlzettel in der Wahlkabine ausgefüllt.
Am kommenden Sonntag steigt die sogenannte Wien-Wahl. Dabei finden sowohl die Wiener Gemeinderatswahlen als auch die Wiener Bezirksvertretungswahlen statt. Soll heißen: Der Urnengang umfasst zwei unterschiedliche Wahlen mit zwei separaten Stimmzetteln.
Während der weiße Stimmzettel die Gemeinderatswahlen betrifft, wird mit dem gelben Stimmzettel die Bezirksvertretung gewählt. Wienweit treten mit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grünen, Neos, KPÖ/Links und dem Team Strache insgesamt sieben Parteien an. Die Listen SÖZ, PRO und HERZ hingegen sind lediglich in einzelnen Wahlkreisen zur Wahl aufgestellt.
Allgemeines zur Wien-Wahl
Da die Bundeshauptstadt Wien gleichzeitig ein eigenes Bundesland ist, üben ihre Organe auch gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene aus. Der Gemeinderat ist zugleich auch Landtag, der Stadtsenat übt auch die Funktionen der Landesregierung aus, der Bürgermeister ist zugleich auch Landeshauptmann.
Der Gemeinderat, der sich aus 100 Personen zusammensetzt, wird jeweils für fünf Jahre gewählt. Wichtig: Es besteht keine Wahlpflicht. Der Wiener Bürgermeister sowie der Stadtsenat werden in der ersten Sitzung der Funktionsperiode vom Gemeinderat gewählt.
In Wien hat jeder der 23 Bezirke ein eigenes "Bezirksparlament", das ist die Bezirksvertretung, die von den Bürgern gewählt wird. Diese Bezirksvertretungen setzen sich aus den Bezirksräten zusammen, deren Anzahl von der Zahl der Einwohner abhängt.
Aktive Wahlberechtigung
Bei Wiener Wahlen aktiv wahlberechtigt, das heißt zur Stimmabgabe berechtigt, sind
- alle österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürger,
- die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.
An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.
Passive Wahlberechtigung
Bei Wiener Wahlen passiv wahlberechtigt, das heißt zur Kandidatur berechtigt, sind
- alle österreichischen Staatsbürger, bei den Bezirksvertretungswahlen alle EU-Bürger,
- die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.
In Wien leben derzeit 610.795 nicht wahlberechtigte Bürger.