Behauptungen "sind falsch" - Akten werden fristgerecht übermittelt.
Das Innenministerium hat den Vorwurf der SPÖ, das Ressort sei bei der Lieferung von Akten für den BVT-U-Ausschuss säumig und habe geschwärzte Akten übermittelt, als falsch zurückgewiesen. "Derartige Aussagen sind falsch", hieß es am Dienstagnachmittag in einer Aussendung des Ressorts.
Auch gegen den Vorwurf der Verzögerung wehrt sich das Innenministerium in der Stellungnahme: "Behauptungen, das BMI würde Akten nicht fristgerecht übermitteln, sind ebenfalls falsch." Das Ministerium verweist auf die Frist, diese würde nicht bei vier, sondern acht Wochen liegen - und erst am 19. Juni 2018 enden.
8-wöchige Vorlagefrist in Anspruch genommen
Grund dafür sei die Komplexität der geforderten Unterlagen: "Akten sind notwendigerweise hinsichtlich Quelle im Sinne des Art. 52a Abs 2 B-VG eingehend zu prüfen und die erforderlichen Klassifizierungen zu verifizieren. Des Weiteren ist eine Vielzahl von Organisationseinheiten zu befassen, zum Teil sämtliche Bediensteter bestimmter Organisationseinheiten sogar persönlich. Das Bundesministerium für Inneres hat daher die 8-wöchige Vorlagefrist in Anspruch genommen, dies dem Parlament fristgerecht kundgetan und ausreichend begründet", heißt es in der Aussendung.
BVT-Sondersitzung fix
Die Causa BVT wird nun tatsächlich in einer Sondersitzung des Nationalrats behandelt. SPÖ und NEOS werden das Verlangen morgen, Mittwoch, gemeinsam einbringen, erfuhr die APA. Stattfinden muss die Sitzung innerhalb von acht Werktagen. Es wird dabei eine Dringliche Anfrage geben, voraussichtlich an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Begründet wird diese von der SPÖ.