Kein Waffenverbot mehr

Zivildiener dürfen künftig zur Waffe greifen

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Zivildiener dürfen somit bei Zoll, Polizei und Justizwache arbeiten.

Zivildiener sind künftig nicht mehr von Tätigkeiten mit Schusswaffe ausgeschlossen, auch der Weg zu Zoll, Polizei und Justizwache wird ihnen geöffnet. Das hat am Mittwoch der Nationalrat mit Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Ob die ehemaligen Zivildiener vor Antritt eines solchen Jobs eine Basis-Ausbildung beim Militär nachholen müssen, bleibt dem jeweils zuständigen Ressort überlassen.

Ehemalige Zivildiener können fortan auch in Schützen- und Jagdvereinen mitwirken, wenn die entsprechende Organisation keine Einwände hat. Bisher gab es ein 15-jähriges Waffenverbot. Zudem werden ihnen durch die Novelle mehr freie Tage zur Jobsuche während des Zivildienstes gewährt, und die Einsatzgebiete werden auf Beratungseinrichtungen für Fremde und Kindergärten erweitert. Eine Beschäftigung in letzteren war bisher nur möglich, wenn in der Einrichtung Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut werden.

Harald Vilimsky (F) zeigt sich mit der Gesetzesnovelle nicht sonderlich zufrieden. Es sei "absurd", dass Zivildiener in den Besitz einer Waffe kommen würden. Es sei der falsche Weg, das Nachholen des Wehrdienstes nicht verpflichtend im Gesetz festzulegen.

Die Grünen blieben mit ihrem Wunsch nach Verkürzung der Zivildienstzeit von neun auf sechs Monate alleine. Die Grüne Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill kritisierte den "Zeitdiebstahl im jungen, männlichen Leben". Sie verlangte eine allgemeine, öffentliche Diskussion zur Abschaffung der Wehrpflicht. Auch Christoph Hagen (B) plädierte dafür, die Wehrpflicht abzuschaffen und für ein Freiwilligenheer zu sorgen.

Gisela Wurm (S) bezeichnete das bisherige Zivildienstgesetz als "antiquiert". Es sei nicht einzusehen, warum Menschen die Zivildienst geleistet haben, nicht zur Polizei oder zur Justizwache gehen könnten. Für sie ist der Einsatz von Zivildienern in Kindergärten eine wichtige Maßnahme, damit kleine Kinder auch mit Männern konfrontiert würden und "die zweite Hälfte der Menschheit als Betreuungspersonen kennenlernen".

August Wöginger (V) sieht Erleichterung darin, dass durch die Novelle ehemaligen Zivildienern nun auch der Eintritt in Sportschützen-, und Jagd- und Schützenvereinen frei gemacht wird: Der Zivildiener würden den Gebrauch der Waffe gegenüber Menschen ablehnen, "nicht aber gegenüber Zielscheiben oder Tieren". Jenem Drittel der jungen Männer, die bisher nicht für den Polizeidienst in Frage gekommen seien, stehe nun der Weg dorthin offen, freute sich Innenministerin Maria Fekter (V). Zur möglichen militärischen Basisausbildung sagte sie nichts, sehr wohl aber ihr Parteikollege Nobert Kapeller: Er stellte in Aussicht, dass die Verpflichtung dazu per Verordnung kommen werde.

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